Abmahnung Negele, Greuter, Zimmer, Beller für das Filmwerk „The Stepmother 10“ im Auftrag der M.I.C.M.

  • 1 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung der Abmahnkanzlei Negele, Greuter, Zimmel, Beller erhalten, weil Sie angeblich in einer sog. Internettauschbörse illegal das Filmwerk „The Stepmother 10“ der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD heruntergeladen haben sollen?

Möglicherweise haben Sie tatsächlich einen illegalen Down-/Upload vorgenommen und es gar nicht bemerkt.

In der Regel gehen Internetuser ins Internet, um Musik zu hören oder Filme zu sehen und dies bestenfalls in High Quality.

Viele Portale bieten an, dass man Filme streamen oder eben sofort ansehen kann.

Bei Tauschbörsen wie bittorrent und edonkey verhält sich dies allerdings anders.

Wenn Sie dort einen Film ansehen, nehmen Sie gleichzeitig einen Download dieses Filmwerkes vor und automatisch auch einen Upload. Dieser Upload ist jedoch fatal.

Ohne dass Sie es vielleicht bemerkt haben, stellen Sie in dem Moment, in dem der Download gestartet wird, auch gleichzeitig dieses Filmwerk auf Ihrem Rechner einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung.

Genau darin besteht der Vorwurf.

Es spielt auch keine Rolle, ob Sie davon Kenntnis hatten oder nicht. Es ist schlichtweg illegal.

Sollten Sie nun eine Abmahnung wegen dieses Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung der Rechteinhaber M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD des Filmwerkes „The Stepmother 10“ erhalten haben, so ist es wichtig, dass Sie nicht Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen, sondern sich fachkundigen Rat von einem Anwalt für Urheberrecht einholen.

Nicht jede Abmahnung ist auch wirklich in Stein gemeißelt.

Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Wir wollen Ihnen helfen!

Georg Schäfer

Rechtsanwalt 


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