Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH wegen Arena Extrem 55
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Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt im Auftrag des Rechteinhabers BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH das illegale Anbieten des Films „Arena Extrem 55 - Gib mir mehr!" in Internettauschbörsen ab. Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages.
Diese urheberrechtliche Abmahnung von Negele ist weder Betrug noch Abzocke, sondern eine ernstzunehmende Sache, auf die man richtig reagieren muss, um ein sehr teures Gerichtsverfahren zu verhindern.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten:
- Bei der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller selbst anrufen, um etwa den Sachverhalt (vermeintlich) richtig zu stellen. Hier macht man als Laie meist Fehler, die sich nicht mehr korrigieren lassen.
- Die beigefügte oder eine Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar. Eine Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache verschlimmern. Nur ein spezialisierter Jurist kann eine Unterlassungserklärung erstellen, die zu Ihren Gunsten formuliert ist.
- EUR 100,00 oder andere Kleinbeträge bezahlen. Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherzentralen und sogar Anwälte (!) raten oft dazu, EUR 100,00 an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Schlimmer geht es kaum, denn jede Zahlung stellt ein Schuldeingeständnis dar und die Abmahnkanzlei kann sofort den maximalen Schadensersatz vor Gericht einklagen, ohne, dass der Abgemahnte sich verteidigen kann. § 97a II UrhG ist bei Filesharingfällen nach herrschender Rechtsprechung nicht anwendbar.
Was ist zu tun und wie wir Ihnen bei einer Abmahnung von Negele helfen können:
Schalten Sie einen spezialisierten Anwalt ein. Neben der Erstellung einer individuellen modifizierten Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis liegt die Hauptarbeit des Rechtsanwalts darin, anhand von Urteilen in Ihrem speziellen Fall zu argumentieren, warum der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet, weil er zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt hat. Solche Prüfungspflichten sind z. B. die Sicherung des WLANs nach außen oder die Überprüfung von Haushaltsmitgliedern, WG-Mitbewohnern oder Mietern, denen Internetzugang gewährt wird.
Bei einer Abmahnung Negele ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.
Telefon 07171 - 18 68 66
Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen bundesweit!
Mehr Informationen zu Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet unter
www.anwaltskanzlei-hechler.de
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