Abmahnung Nimrod erhalten? € 850 für 1 Spiel zahlen? Was tun?

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Lesen Sie hier, was Sie bei einer Abmahnung von Nimrod wegen des Spiels Landwirtschaftssimulator 2013 tun müssen. Wir beraten Sie bundesweit bei einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch.

Worum geht es?

Anfang Mai 2013 erreichten uns zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei Nimrod im Namen des Spielerechteinhabers Astragon Software GmbH. Der Rechteinhaber behauptet, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten das PC-Spiel „Landwirtschafssimulator 2013" illegal zum Download angeboten worden sei. Er verlangt eine strafgesicherte Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Schadensersatzbetrag von € 850,00.

Muss ich zahlen oder ist das Betrug?

Betrug ist es jedenfalls nicht. Die Ermittlungsmethoden sind mittlerweile sicher. Man kann davon ausgehen, dass tatsächlich jemand das Spiel „Landwirtschaftssimulator 2013" zum Tatzeitpunkt angeboten hat. Das bedeutet nicht, dass das Spiel zum Tatzeitpunkt auch heruntergeladen wurde. Das kann schon viel früher geschehen sein. Es reicht daher aus, wenn ein PC im Haushalt zum Tatzeitpunkt an war, auf dem sich das Spiel befand.

Ich habe nichts gemacht! Muss ich trotzdem handeln?

Aus diesem Grund steht die Störerhaftung des Anschlussinhabers im Raum. Diese Störerhaftung kann man nicht einfach mit Floskeln wie „ich habe nichts gemacht" oder „das ist Betrug" von der Hand weisen. Oft waren es WG-Mitbewohner, die Kinder oder der Nachbar, der das WLAN mit nutzt. Diese Konstellationen begegnen uns täglich. In den allermeisten Fällen stellt sich später heraus, dass tatsächlich jemand die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Fraglich ist nur, ob der Anschlussinhaber hierfür als Störer haftet.

Wann haftet der Anschlussinhaber nicht?

In bestimmten Fallkonstellationen kann die Störerhaftung entfallen, nämlich dann, wenn der Anschlussinhaber seine Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt hat. Wie diese aussehen, ist Frage des Einzelfalls und kann in einem kostenlosen Telefonat mit uns besprochen werden.

Lassen Sie keine Fristen verstreichen!

Halten Sie unbedingt die Fristen ein, die in der Abmahnung genannt sind. Sonst kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen, was die Sache sehr teuer machen kann!

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.



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