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Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte wegen PC-Spiel „Euro Truck Simulator 2“

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Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Astragon Sales & Services GmbH wegen illegalem Filesharing an dem PC-Spiel „Euro Truck Simulator 2“ ab.

Die Astragon Sales & Services GmbH hat die Berliner Anwaltskanzlei Nimrod Rechtsanwälte mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzung an dem Softwaretitel „Euro Truck Simulator 2“ beauftragt. Die Kanzlei fordert mit ihrer Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von insgesamt EUR 850,00.

Euro Truck Simulator 2 ist ein LKW-Simulator, die von dem Spieleentwickler SCS-Software entwickelt und veröffentlicht wurde. Das Spiel wurde am 19. Oktober 2012 veröffentlicht. Der Spieler kann mit verschiedenen LKW durch Europa fahren und verschiedene Frachten transportieren, die er in großen europäischen Städten abholen und ausliefern muss. Während des Spiels kann der Spieler neue LKW und Garagen kaufen und aufrüsten.

Unterlassungserklärung abgeben – Ja oder Nein?

Ob der Abgemahnte die Abgabe einer Unterlassungserklärung schuldet, hängt grundsätzlich davon ab, ob er für die vorgeworfene Rechtsverletzung, also das illegale Verbreiten des Films über die Tauschbörse BitTorrent verantwortlich ist oder nicht. Die Verantwortlichkeit ergibt sich einerseits natürlich dann, wenn der Abgemahnte Inhaber des Internetanschlusses ist, über den die Rechtsverletzung begangen wurde und er diese Rechtsverletzung auch selbst begangen hat (als Täter).

Hat der Inhaber des Internetanschlusses die Rechtsverletzung jedoch nicht selbst begangen und hat er auch sonst keine Pflichten (Belehrungen anderer Nutzer und Sicherung des WLAN mit einem Passwort) verletzt, so muss der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung abgeben – er ist in diesem Fall weder Täter noch Störer.

Schadensersatz

Für die Frage, wer den geforderten Schadensersatz zahlen muss, gilt im Grunde das Gleiche. Schadensersatz schuldet grundsätzlich derjenige, der die Rechtsverletzung als Täter begangen hat.

Der Störer schuldet keinen Schadensersatz.

Anwaltskosten

Auch in Bezug auf die geforderten Anwaltskosten gilt, dass diese dann geschuldet sind, wenn der Inhaber des Internetanschlusses entweder Täter der Rechtsverletzung ist oder die Rechtsverletzung durch Verletzung sonstiger Pflichten (siehe oben) gefördert hat.

Unsere Empfehlung:

Nehmen Sie die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter – geraten Sie jedoch auch nicht in Panik.

Tipps:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall
  • Halten Sie die gesetzten Fristen ein
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei auf
  • Lassen Sie sich stattdessen von uns beraten
  • Geben Sie nicht voreilig eine Unterlassungserklärung ab
  • Zahlen Sie nicht voreilig

Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Wir klären Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten in Ihrem konkreten Abmahnfall auf.

Rufen Sie uns an und entscheiden Sie dann, ob Sie uns beauftragen wollen. Wir vertreten Sie zum fairen und transparenten Pauschalhonorar. Keine versteckten Kosten.

Nutzen Sie unsere Erfahrung!

Ihre Kanzlei Brehm


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