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Abmahnung - Office Romance - Our Time - Kornmeier und Partner - GV World GmbH

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Momentan mahnt die Kanzlei Kornmeier und Partner im Auftrag der GV World GmbH die vermeintliche Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag. Dem Betroffenen wird die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Werkes - Office Romance - Our Time - in Filesharingbörsen vorgeworfen. Diese Zugänglichmachung geschieht zeitglich mit dem Download einer Datei.

Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung wegen des Filmes - Office Romance - Our Time - geht es in der Regel nicht nur darum, die geforderte Schadensersatzforderung zu minimieren oder zurückzuweisen, sondern auch vor Folgeabmahnungen zu schützen.

Natürlich muss man in der Verteidigungsstrategie zwischen einem 16 jährigen Schüler, der aus Unwissen, über den Familienanschluss, eine Datei heruntergeladen hat und einem „Hardcore-Sauger" unterscheiden. Je nach der individuellen Situation muss eine konkrete Verteidigung angestrebt werden. Ziel ist es hierbei, vor Folgeabmahnungen oder der etwaigen Zahlung einer Vertragsstrafe zu schützen.

Vorweg einige Grundlegende Informationen: Abmahnungen werden dann ausgesprochen, wenn eine Person sich in ihren Rechten verletzt sieht, bzw. ein Dritter die Rechte (z. B Urheber- und Leistungsschutzrechte) verletzt hat. In diesem Fall kann der Verletzer, der Filesharer, aufgefordert werden, diese Handlung zu unterlassen. Übersetzt: Der Rechteinhaber kann dem Downloader verbieten, Dateien (Filme, Spiele, Lieder) in Internettauschbörsen anzubieten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in solch einem Fall vorgesehen, dass sich der Downloader im Falle einer Urheberrechtsverletzung dazu verpflichten muss, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser bestätigt der Abgemahnte, wie dem Namen der Erklärung zu entnehmen ist, die Urheberrechtsverletzung (das Anbieten der Datei) gegenüber dem Rechteinhaber zu unterlassen.

Diese Unterlassungserklärung kann frei formuliert werden, muss aber bestimmte grundlegende rechtliche Anforderungen abdecken. Der Unterzeichner muss festlegen, dass er eine Strafe zahlen wird, für den Fall, dass in den nächsten 30 Jahren noch eine Urheberrechtsverletzung von ihm oder einem auf seinen Namen angemeldeten Internetanschluss ausgeht. Diese Zahlung nennt man Vertragsstrafe.

Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70.

Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Office Romance - Our Time.

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs


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