Abmahnung privates/gewerbliches Handeln auf eBay: RA Lutz Schroeder für Thomas von Haugwitz

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Wegen des Vorwurfes, trotz Auftreten als privater Händler als gewerblicher eBay-Verkäufer tätig zu sein, wurde einer unserer Mandanten kürzlich von Rechtsanwalt Lutz Schroder im Auftrag von Herrn Thomas von Haugwitz abgemahnt. Herr von Haugwitz und unser Mandant stünden in einem Wettbewerbsverhältnis, daher sei das Auftreten als privater Verkäufer wettbewerbswidrig. 

Die Frage, ab wann ein Handeln nicht mehr als nur rein privat, sondern als gewerblich einzustufen ist, ist nicht pauschal zu beantworten. Es gibt verschiedene Kriterien, die von der Rechtsprechung entwickelt worden sind und nach deren Gesamtbewertung ein gewerbliches Handeln vorliegt. 

Es sind u. a. zu bewerten:

- Anzahl der aktiven Angebote

- Art der angebotenen Produkte

- Neuware oder Gebrauchtware

- Dauer der Verkaufstätigkeit

- Anzahl der Bewertungen

Folgende Übersicht zeigt einige Urteile und deren Kriterien, nach denen gewerbliches Handeln vorliegt:

Gericht

Kriterium

OLG Koblenz

252 Bewertungen in 7 Monaten

OLG Hamburg

242 Bewertungen in 2 Jahren

LG Berlin

230 angebotene Artikel in 5 Monaten

OLG Hamburg

Verkauf von hauptsächlich gleichartigen Produkten

LG Hannover

Anbieten von Waren in verschiedenen Größen

Durch das Auftreten als privater Verkäufer, obwohl es sich bei unserer Mandantschaft angeblich tatsächlich um eine gewerbliche Verkaufstätigkeit handele, habe unsere Mandantschaft einen Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen gewerblichen Verkäufern, die bspw. ordnungsgemäß ein Widerrufsrecht anbieten, AGB vorhalten oder Pflichtangaben tätigen. 

Unser Mandant wird in der Abmahnung zu Folgendem aufgefordert:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, künftig nicht mehr als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl gewerbliches Handeln vorliegt

- Kostenerstattung für Anwaltskosten in Höhe von 612,80 €

Abmahnung erhalten? Reaktionstipps:

- Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen

- Reagieren Sie nicht selbstständig

- Beachten Sie gesetzte Fristen

- Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt Abmahnschreibens via Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. 

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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