Abmahnung / RA Jens J. Walter / Christian Kaiser (rasscass Medien Content Verlag) / WHO´S WHO- Biografie

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Rechtsanwalt Jens J. Walter hat für seinen Auftraggeber Herrn Christian Kaiser, firmierend unter rasscass medien Content Verlag, die unerlaubte Verwendung einer Biografie aus einem Online-Biografien-Lexikon abgemahnt. Namentlich handelte es sich um die Biografie von Friedlich Hebbel.

Herr Christian Kaiser betreibt über die Firma „rasscass Medien Content Verlag“ die Website www.whoswho.de. Auf dieser Seite sind Biografien verschiedener Persönlichkeiten veröffentlicht. Der Abgemahnte soll sich einer der eingestellten Biografien bedient haben. Diese soll er ohne die Zustimmung des Herrn Kaiser im Internet verbreitet haben. Daher habe er, laut Rechtsanwalt Jens J. Walter, die verwendeten Texte umgehend zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Denn bei der Biografie soll es sich um ein Sprachwerk i.S.d. § 2 UrhG handeln und als solches genieße es den Schutz des Urheberrechts (UrhG).

In der Abmahnung wird ein Schadensersatz nach Lizenzanalogie in Höhe von 100,00 Euro pro Monat beziffert. Bei dem Schadensersatz nach Lizenzanalogie wird der Betrag als Schadensersatz berechnet, den der Abgemahnte normalerweise bei Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Berechtigten gezahlt hätte. Die Anwaltskosten werden mit 745,40 Euro (nach einem Streitwert von 10.000,00 Euro) beziffert. Dann wird dem Abgemahnten ein pauschales Vergleichsangebot von 1.050,00 Euro gemacht, um den Sachverhalt abzuschließen.

Jetzt sollten Sie nicht in Panik geraten oder die Forderungen in der Abmahnung „blind“ und ohne vorherige Prüfung erfüllen. Es ist nach einer solchen Aufforderung das Beste, ruhig zu bleiben und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.

Sie sollten sich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich auf dem Gebiet Urheberrecht auskennt. Dieser kann das Vorliegen der angeblichen Rechtsverletzung prüfen. Denn es kann vorkommen, dass die behaupteten Ansprüche nicht oder nur teilweise bestehen. Auch kann Ihr Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie entwerfen, die genau auf Ihren Einzelfall angepasst und nicht zu weit formuliert ist.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung bundesweit und sogar am Wochenende zur Seite. 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.abmahnsoforthilfe.de


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