Abmahnung Rainer Munderloh | Bundesweite Hilfe!

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Heute erreichte uns eine Abmahnung des Rechtsanwalt Rainer Munderloh wegen verschiedener Erotikfilme.

Die Abmahnkanzlei Rainer Munderloh mahnt aktuell verschiedene Internetanschlussinhaber wegen des illegalen Uploads bzw. Downloads von Erotikfilmen in Internettauschbörsen ab. Den Auftrag hierzu gibt der Filmrechteinhaber RGF Productions Limited, der seit einigen Wochen die Kanzlei Munderloh mit derartigen Angelegenheiten in Deutschland beauftragt hat.

Die Abgemahnten werden zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von EUR 780,00 sowie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Die Fristen sind kurz gesetzt.

Wir erläutern Ihnen die richtige Vorgehensweise und insbesondere die Frage, ob und inwieweit Sie die Forderungen von Waldorf Frommer erfüllen sollten.

Was kann man tun?

Zunächst wird vermutet, dass der Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, selbst Täter war (BGH vom 12.05.2010 - Sommer unseres Lebens). Hiervon gibt es jedoch genügend Ausnahmen, etwa, wenn Kinder oder Partner im Haushalt wohnen. Es kommt immer auf den Einzelfall an und ob der Anschlussinhaber alles Zumutbare getan hat, um die erfolgte Urheberrechtsverletzung zu verhindern.Folgende Aussagen für sich alleine bringen nichts:

  • Es waren minderjährige Kinder.
  • Ich selbst habe nichts gemacht.
  • Ich war nicht zuhause.
  • Ich habe nachts doch geschlafen.

Wie wir Ihnen helfen können:

Rufen Sie uns sofort an. Als Spezialkanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen kümmern wir uns um alles. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Wir erstellen eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis und argumentieren, weshalb der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet, weil er alles getan hat, um eine Urheberrechtsverletzung zu verhindern, z. B. durch Einhaltung von zumutbaren Prüfungs- und Überwachungspflichten. Solche Prüfungspflichten sind z. B. die Absicherung des WLAN oder die Überprüfung von Haushaltsmitgliedern wie Kindern, WG-Mitbewohnern oder Mietern, denen Internetzugang gewährt wird.

Bei einer Abmahnung wegen Filesharings ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert,
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen,
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  • faire Pauschalpreise.

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.


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