Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für EMI Music Deutschland GmbH&Co KG wg. Helene Fischer „Best of Life“

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Die Abmahnkanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt derzeit nicht nur den illegalen Download auf sogenannten Tauschbörsen für bekannte Stars wie Lady Gaga, Jennifer Lopez, Mando Diao und Christina Stürmer ab, sondern hat sich nunmehr auch sehr erfolgreich auf den Bereich der deutschen Volksmusik „eingeschossen". Derzeit mahnt daher die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte das Album „Best of Life" von Helene Fischer vorzugsweise ab.

Als Abgemahnter werden Sie mit einem äußerst bedrohlich wirkenden Abmahnwerk in Anspruch genommen, in dem die Rasch Anwälte in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Rechtsanwaltskosten mit einem Streitwert von € 10.000,00 sowie Schadensersatz von bis zu € 2.000,00 abverlangen.

Das Abmahnwerk ist gespickt mit Rechtsprechung verschiedenster Amtsgerichte aus ganz Deutschland und sogar des Bundesgerichtshofs. Ferner liegen diesem Abmahnwerk in der Regel ein Beschluss des Landgerichts Köln oder Bielefeld bei, bei dem Ihr Provider gezwungen wird, Ihre IP-Adresse zu nennen. Schließlich wird das Ganze mit einer ausgesprochen kurzen Frist versehen, sodass Sie als Abgemahnter in den meisten Fällen aus völlig verständlicher Angst heraus unterschreiben und bezahlen.

Wir raten Ihnen daher dringend:

1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung, bevor sie von einem fachkundigen Anwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts modifiziert und entschärft wurde.

2. Sollten Sie die Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben und zurücksenden, stellt dies in der Regel ein Anerkenntnis da und bedroht Sie die nächsten 30 Jahre mit einer Vertragsstrafe von bis zu € 5.000,00 für jeden noch so geringen Verstoß!

3. Geraten Sie nicht in Panik und notieren Sie die Ihnen gesetzte Frist sorgfältig. Sollten Sie nämlich untätig bleiben, droht Ihnen ein einstweiliges gerichtliches Verfügungsverfahren mit mehreren tausend Euro Prozesskosten.

4. Suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Rechtsanwaltes für Urheberrecht und verlassen Sie sich nicht auf etwaige „Expertentipps" aus dem Internet.

Wir helfen Ihnen gerne!

Wir können nicht nur den abgemahnten Betrag der Höhe nach deutlich reduzieren bzw. mit 95 % Wahrscheinlichkeit gänzlich beseitigen, sondern auch - und viel wichtiger für Sie - die vorgelegte Unterlassungserklärung für Sie entschärfen.

All dies regeln wir für Sie zu einem fairen Pauschalpreis.

Eine erste Online-Beratung, ob es in Ihrem ganz konkreten Fall überhaupt Sinn macht, dass wir tätig werden, ist kostenlos.

Schicken Sie uns also eine Nachricht 

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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