Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH: Screaming Bloody Murder von Sum41

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Die Anwaltskanzlei Rasch aus Hamburg mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die illegale Verbreitung des Albums Screaming Bloody Murder der Künstlergruppe Sum41 in Internettauschbörsen ab. Die Anwälte fordern von dem angeschriebenen Internetanschlussinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz in Höhe von EUR 1.200,00.

Soll ich bei Rasch anrufen?

Keinesfalls sollten Betroffene selbst Kontakt zu den Anwälten aufnehmen und etwa den Sachverhalt vermeintlich richtig zu stellen. Hier werden meist Fehler gemacht, die sich nicht mehr korrigieren lassen.

Kann ich mir mit einer Unterlassungserklärung aus dem Internet selbst helfen?

Leider nicht. Eine selbstgebastelte Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache noch verschlimmern. Die Abgabe der Unterlassungserklärung schützt nicht vor den immensen Kostenforderungen! Insbesondere eine Zahlung von EUR 100,00 beendet die Sache nicht endgültig, sondern stellt sogar ein Schuldeingeständnis dar, was im Prozess eine Verteidigung unmöglich macht. Der auch von Anwälten oft falsch angeführte § 97a II UrhG gilt bei Filesharingfällen gerade nicht.

Wie verhalte ich mich richtig?

Filesharing-Recht gehört in die Hände eines spezialisierten Rechtsanwalts. Tipps der Rechtsschutzversicherung, der Verbraucherzentrale oder aus Internetforen verschlimmern die Sache meist nur noch. Es gilt, die Unterlassungserklärung richtig zu formulieren und die Schadensersatzforderungen von EUR 1.200,00 auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Abgemahnte muss die geforderten Anwaltskosten nämlich nur bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig, er also Täter oder Störer war. Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten senken. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden unter Telefon 07171/186866 oder im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

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