Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH wegen Believe

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Die Anwaltskanzlei Rasch aus Hamburg mahnt im Auftrag des Rechteinhabers Universal Music GmbH das illegale Anbieten des Musikalbums „Believe" des Künstlers Justin Bieber in Internettauschbörsen ab. Der Rechteinhaber fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages von EUR 1.200,00.

Diese urheberrechtliche Abmahnung ist weder Betrug noch Abzocke, sondern eine ernstzunehmende Sache, auf die man richtig reagieren muss, um ein sehr teures Gerichtsverfahren zu verhindern.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten:

  • Den Fall selbst in die Hand nehmen und die Rechtsanwälte Rasch kontaktieren, um etwa den Sachverhalt (vermeintlich) richtig zu stellen. Laien kennen die Rechtslage meist nicht detailliert, was meist zu nicht korrigierbaren Fehlern führt. Außerdem sind die Abmahnanwälte Profis, die Laien nicht ernst nehmen.
  • Die beigefügte oder eine Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar. Eine Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache verschlimmern. Nur ein spezialisierter Jurist kann eine Unterlassungserklärung erstellen, die zu Ihren Gunsten formuliert ist.
  • EUR 100,00 oder andere Kleinbeträge bezahlen. Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherzentralen und sogar Anwälte (!) raten oft dazu, EUR 100,00 an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Schlimmer geht es kaum, denn jede Zahlung stellt ein Schuldeingeständnis dar und die Abmahnkanzlei kann sofort den maximalen Schadensersatz vor Gericht einklagen, ohne, dass der Abgemahnt sich verteidigen kann. § 97a II UrhG ist bei Filesharingfällen nach herrschender Rechtsprechung nicht anwendbar.

Was ist zu tun und wie wir Ihnen bei einer Abmahnung Rasch Rechtsanwälte helfen können:

Bewahren Sie Ruhe und rufen Sie uns sofort an. Wir sind eine Spezialkanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen und können Ihnen helfen. Neben der Erstellung einer individuellen modifizierten Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis liegt die Hauptarbeit des Rechtsanwalts darin, anhand von Urteilen in Ihrem speziellen Fall zu argumentieren, warum der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet, weil er zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt hat. Solche Prüfungspflichten sind z. B. die Sicherung des WLANs nach außen oder die Überprüfung von Haushaltsmitgliedern, WG-Mitbewohnern oder Mietern, denen Internetzugang gewährt wird.

Achtung: Die Kanzlei Rasch ist enorm klagefreudig und verzichtet niemals auf einen gewissen Schadensersatzbetrag!

Bei einer Abmahnung von Rasch ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.


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