Abmahnung Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH für das Musikwerk “Lost” von Frank Ocean

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Haben Sie eine unerfreuliche Abmahnung der Abmahnkanzlei Rasch aus Hamburg für den vermeintlich illegalen Download des Musikwerkes „Lost" von Frank Ocean im Auftrag der Universal Music GmbH erhalten? Verlieren Sie nicht die Nerven. Wir können Ihnen helfen.

In der Regel wird die Abmahnkanzlei Rasch von Ihnen verlangen, eine Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und Schadensersatz-und Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 1.200,00 zu bezahlen.

Es gibt viele Möglichkeiten wie man einer solchen Abmahnung begegnen kann. Die schlechteste aller Möglichkeiten ist die, untätig zu bleiben! Sollten Sie untätig bleiben, droht Ihnen ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren, dass mit mehreren Tausend Euro verbunden sein wird.

Man muss in diesen Fällen Ruhe bewahren und einige Schritte beachten, damit der Schaden nicht noch größer wird.

Das wichtigste ist, in allererster Linie die recht kurze Frist zu notieren und sich helfen zu lassen. Unterzeichnen Sie nicht die Ihnen mitgelieferte Unterlassungserklärung.

Diese ist so formuliert, dass Sie in den nächsten 30 Jahren mit der Bestrafung von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen von mehreren Tausend Euros für jeden einzelnen Fall, der Ihnen vorgehalten werden würde, zu bezahlen hätten.

Wie verhalte ich mich also im Falle einer Abmahnung richtig:

  1. Notieren Sie die relativ kurze Frist sorgfältig und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.
  2. Unterscheiben Sie nicht die Ihnen übermittelte Unterlassungserklärung.
  3. Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht und hier insbesondere Filesharing.
  4. Reagieren Sie möglichst sofort.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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