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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Norman Langen Pures Gold - Universal Music GmbH

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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Norman Langen Pures Gold - Universal Music GmbH

Monatlich werden etwa 300 000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Filesharingbörsen ausgesprochen. Trotzdem in den Medien regelmäßig thematisiert wird, dass die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken und das Tauschen urheberrechtlich geschützter Werke zu einer Abmahnung führen kann, nutzen tausende Deutsche diese Möglichkeit, um an Filme, Spiele oder Lieder zu gelangen.

Mit dieser Abmahnung wegen Filesharing kann der Rechteinhaber gegenüber dem Rechtsverletzer Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen. Viele Abgemahnte wissen nicht, dass Sie Abmahnungen nicht schutzlos gegenüberstehen. Besonders wenn Dritte (etwa Kinder) die Rechtsverletzung begangen haben, kann zumindest der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Wenn der Anschlussinhaber auch technische Schutzvorkehrungen getroffen hat, können auch die Anwaltskosten gegebenenfalls ganz zurückgewiesen werden.

In dem hier vorliegenden Fall geht es konkret um das Musikwerk - Norman Langen Pures Gold. Dieses wird im Auftrag der Firma Universal Music GmbH durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg abgemahnt. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das streitgegenständliche Musikwerk in einem Peer-to-Peer Netzwerk veröffentlicht zu haben.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich ausgiebig zu dem Thema informieren. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, auf die Internetforen Betroffener aber auch auf diverse Anwalt-Blogs zurückzugreifen. Im Rahmen dieses Beitrages sollen grundlegende Informationen zu dem Thema bereitgestellt werden.

Vorweg sollten Sie wissen, dass sich das ganze Verfahren in einem zivilrechtlichen Rahmen bewegt. Sollten Sie fristgerecht und richtig auf die Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Musikwerk - Norman Langen Pures Gold - reagieren, müssen Sie keine weiteren gerichtlichen Schritte fürchten. Auch die Staatsanwaltschaft wird in der Regel nicht ermitteln.

In der Rasch Abmahnung wird ihnen der Vorschlag gemacht, die Angelegenheit unter gewissen Voraussetzungen außergerichtlich zu beenden. Das ist gut so und im Sinne des Gesetzgebers. Fraglich ist nur, ob und in wie weit der Forderung der Kanzlei Rasch nachgekommen werden muss. Jeder Fall muss individuell bewertet werden. In manchen Situationen kann der Schadensersatz zurückgewiesen werden - abhängig von der Beantwortung der Frage, wer die Rechtsverletzung an dem Musikwerk Norman Langen Pures Gold begangen hat, der Anschlussinhaber oder Dritte.

Weiter können in manchen Fällen auch die Anwaltskosten zurückgewiesen oder gemindert werden. Diese ist, wie bereits angeführt auch wieder von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Sollte die Rechtsverletzung wirklich stattgefunden haben, muss der Rechtsverletzer in der Regel für den Schaden aufkommen. Fraglich ist nur welche Summe angemessen ist und dieses ist der strittige Punkt.

Vorweg einige Grundlegende Informationen: Abmahnungen werden dann ausgesprochen, wenn eine Person sich in ihren Rechten verletzt sieht, bzw. ein Dritter die Rechte (z. B Urheber- und Leistungsschutzrechte ) verletzt hat. In diesem Fall kann der Verletzer, in diesem Fall der Filesharer, aufgefordert werden, diese Handlung zu unterlassen. Übersetzt: Der Rechteinhaber kann dem Downloader verbieten, das Musikwerk - Norman Langen Pures Gold - in Internettauschbörsen anzubieten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in solch einem Fall vorgesehen, dass sich der Downloader im Falle einer Urheberrechtsverletzung dazu verpflichten muss, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser bestätigt der Abgemahnte, wie dem Namen der Erklärung zu entnehmen ist, die Urheberrechtsverletzung (das Anbieten der Datei) gegenüber dem Rechteinhaber zu unterlassen.

Diese Unterlassungserklärung kann frei formuliert werden, muss aber bestimmte grundlegende rechtliche Anforderungen abdecken. Der Unterzeichner muss festlegen, dass er eine  Strafe zahlen wird, für den Fall, dass in den nächsten 30 Jahren noch eine Urheberrechtsverletzung von ihm oder einem auf seinen Namen angemeldeten Internetanschluss ausgeht. Diese Zahlung nennt man Vertragsstrafe.

Es sollte deutlich werden, welche Probleme die Abgabe solch einer Unterlassungserklärung mit sich bringen kann. Ziel ist es, die Vertragsstrafe nicht vorher festzulegen, bzw. sich durch die korrekte Formulierung eine mögliche Überprüfung durch ein Gericht offen zu halten. Außerdem sollte  die Formulierung, auf das abgemahnte Werk und nicht auf alle Werke des Rechteinhabers bezogen werden. In manchen Fällen muss diese erweitert werden, dieses kann aber nur von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden. Die den Abmahnungen geforderten Beträge.

In der Rasch Rechtsanwälte Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Werk - Norman Langen Pures Gold - wird jedoch nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, sondern auch Schadensersatz. Klar ist, dass dem Rechteinhaber Kosten entstanden sind: Anwaltskosten, Gebühren, Kosten für die Anti-Piracy Firma usw.. Klar ist auch, dass bei einem stattgefundenen Rechtsverstoß, dieser Aufwand entschädigt werden sollte. Fraglich ist nur in welche Höhe. Es gibt auch Fälle, in denen die ganze Forderung zurückgewiesen wird, dieses ist aber eher die Ausnahme.

Vor Beauftragung eines Anwalts sollte mit dem eigenen Anwalt besprochen werden, was dieser berechnet. Vorsicht gilt, wenn der Anwalt auch außergerichtlich nach dem Streitwert abrechnet oder sich vornehm in Schweigen hüllt. Hier könnte im Nachhinein eine böse Überraschung kommen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte teilt vor Beauftragung das Honorar in konkreter Höhe als Pauschale mit, damit kann der Abgemahnte dann rechnen. Scheuen Sie sich nicht, nach den Kosten offensiv zu fragen, damit Sie hinterher nicht mehr zahlen, als was in der Abmahnung gefordert wird.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Rasch Rechtsanwälte Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Werk - Norman Langen Pures Gold - erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Ihr Dr. Alexander Wachs


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