Abmahnung Rechtsanwälte Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner für Claudia Zollner wegen eBay-Angebots

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Zollner aus Altheim vor. Frau Claudia Zollner wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner aus Darmstadt. Frau Claudia Zollner handelt laut Angaben in der Abmahnung unter anderem auf der Internetplattform eBay unter dem Nutzernahmen brennholz-discounter mit Brennholz.

In der Abmahnung lässt Frau Claudia Zollner durch die Rechtsanwälte Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Brennholzartikel.

In der Abmahnung wird gerügt: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

In der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner auf, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Des Weiteren soll sich der Abgemahnte verpflichten, die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Für den abgemahnten Verstoß setzen die Rechtsanwälte Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner einen Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 EUR fest und fordern Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 651,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es sollte jedoch grundsätzlich nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung, sondern eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muss jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Herzlichst, Ihre Virabell Schuster


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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