Abmahnung Rechtsanwälte Nimrod Bockslaff & Scheffen für 7Sixty Games LLC wegen Stronghold 3

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Die Kanzlei Nimrod Bockslaff & Scheffen mahnt im Auftrag des Rechteinhabers 7Sixty Games LLC das illegale Anbieten des Computerspiels „Stronghold 3" in Internettauschbörsen ab. Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 950,00.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten:

  • Bei der Kanzlei Nimrod Bockslaff & Scheffen selbst anrufen, um etwa den Sachverhalt vermeintlich richtig zu stellen. Hier werden oft Fehler gemacht, die sich nicht mehr korrigieren lassen.
  • Die beigefügte oder eine Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben. Die beigefügte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar. Eine Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache verschlimmern. Nur ein spezialisierter Jurist kann eine Unterlassungserklärung erstellen, die zu Ihren Gunsten formuliert ist.
  • EUR 100,00 bezahlen. Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherverbände und sogar selbsternannte Spezialisten unter Anwälten raten oft dazu, EUR 100,00 an die Abmahnkanzlei zu überweisen und gaukeln den Abgemahnten vor, damit sei die Sache erledigt. Das ist nicht der Fall, ganz im Gegenteil Jede Zahlung stellt ein Schuldeingeständnis dar. Klagt die Abmahnkanzlei in einem Gerichtsverfahren die restlichen Schadensersatzbeträge ein, so ist der Abgemahnte nach einer Zahlung von EUR 100,00 quasi chancenlos. § 97a II UrhG ist bei Filesharingfällen nach herrschender Rechtsprechung nicht anwendbar.

Was ist zu tun und wie wir Ihnen helfen können:

Schalten Sie einen spezialisierten Anwalt ein. Neben der Erstellung einer individuellen modifizierten Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis liegt die Hauptarbeit des Rechtsanwalts darin, anhand von Urteilen in Ihrem speziellen Fall zu argumentieren, warum der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet, weil er zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt hat. Solche Prüfungspflichten sind z. B. die Sicherung des WLAN nach außen oder die Überprüfung von Haushaltsmitgliedern, WG-Mitbewohnern oder Mietern, denen Internetzugang gewährt wird.

Rufen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Chancen bei einer Abmahnung der Kanzlei Nimrod unter Telefon 07171/186866 oder im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Kontaktieren Sie uns im Falle einer Abmahnung:

Anwaltskanzlei Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171.18 68 66

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