Abmahnung – Rechtsanwalt Daniel Sebastian – "Kontor Top Of The Clubs Vol 61"

  • 5 Minuten Lesezeit

Die DigiRights Administration GmbH lässt sich unserer Kenntnis nach derzeit von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vertreten und durch diesen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aussprechen. Begehrt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages an Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten. Bezogen ist die Rechtsverletzung auf den Sampler "Kontor Top Of The Clubs Vol 61".

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach Filesharing

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Kontor Top Of The Clubs Vol 61

Auf diesem sind u.a. folgende Tonaufnahmen enthalten:

  • Hardwell feat. Matthew Koma – Dare You
  • SESA – Bring The Noise
  • Patrick Miller – Who's Gonna Know (David May Extended Mix)
  • Nicky Romero & Sunnery James & Ryan Marciano feat. Fast Eddie – S.O.T.U.
  • DJ Antoine vs Mad Mark – Crazy World
  • Code Beat & Teairra Marie feat. Flo Rida & Adassa – I Wanna Feel Real (David May Extended Mix)
  • Armin van Buuren – Save My Night
  • Dyro feat. Radboud – You Gotta Know
  • Dust & Diamonds & Teairra feat. Nicki Minaj – Damn (E–Partment 3AM Extended Mix)
  • Nicolaz feat. Angelika Vee – Riot
  • WEKEED – Wild Child
  • Chassio – Hurricane
  • Tiga vs Audion – Let's Go Dancing (Solomun Remix)
  • Dirty Disco Youth – The Bell
  • Dimitri Vegas & Like Mike vs Sander van Doorn – Project T (Martin Garrix Remix)
  • Moguai feat. Niles Mason – Can't Stop
  • Deorro – Yee
  • Tony Junior & DJ Ghost – Blow Up The Speakers (Boom)
  • NERVO & Ivan Gough feat. Beverly Knight – Not Taking This No More
  • Thomas Newson – Pallaroid
  • Firebeatz & Schella – Wicked
  • Quintino & MOTi feat. Taylr Renee – Dynamite
  • Funk D & Essentials – Pump Up
  • Scooter – Maria (I Like It Loud) (R.I.O. Remix)
  • Robbie Rivera & The EKGs – What To Do Now?
  • Nora En Pure – Come With Me (Hailing Jordan Remix)
  • Flosstradamus & Yellow Claw feat. Green Velvet – Pillz
  • Mike Candys vs Shaun Baker feat. Evelyn – Heaven & Hell
  • Bodybangers – Pump Up The Jam
  • Lisa Aberer feat. Flo Rida & Nathan – Counting The Seconds
  • M.iam.i feat. Flo Rida & Victoria Kern – Camouflage (Bodybangers Extended Mix)
  • Hardwell & MAKJ – Countdown
  • The Partysquad & Mitchell Niemeyer – Pantsdown
  • Tiësto feat. BT – Love Comes Again (Blasterjaxx Remix)
  • Bombs Away – Better Luck Next Time
  • Parachute Youth – Runaway (Jerome Remix)
  • Mako feat. Angel Taylor – Beam (Dannic Mix)
  • Contiez feat. Treyy G – Trumpsta (Djuro Remix)
  • Vicetone feat. Daniel Gidlund – Chasing Time
  • Jay Frog – Silence (Festival Mix)


Allgemeine Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung

Der Vorwurf aus einer urheberrechtlichen Abmahnung lautet immer darauf, dass über den Internetanschluss des Anschlussinhabers ein urheberrechtlich geschütztes Werk verbreitet worden sein soll. Es geht also in derartigen Abmahnungen nicht um den "Download" (also das Herunterladen) des Films, Musikalbums, Liedes Hörbuchs oder E-Books, sondern den unerlaubten "Upload" (also das Weitergeben) der Datei an andere Nutzer.

Nach derzeitiger Rechtslage besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für eine solche ermittelte Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.

Ob diese Vermutung tatsächlich zutreffend ist oder ob sie im Einzelfall entkräftet werden kann, kommt immer auf den jeweiligen Sachverhalt an.

Aus dieser Ausgangslage heraus resultieren die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche: ein Unterlassungsanspruch und ein Zahlungsanspruch.

Auch wenn der Zahlungsanspruch hoch ausfällt, so ist er nicht der Hauptbestandteil der Abmahnung. Der weit wichtigere Anspruch ist der Unterlassungsanspruch.

Anwaltskosten und Schadenersatz

Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftsverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Unterlassungsanspruch: Originale und Modifizierte Unterlassungserklärung

Viel wichtiger ist hingegen der Unterlassungsanspruch. Dies liegt daran, weil die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen von Unterlassungsansprüchen viel weitreichender sind.

Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.

Häufig werden Abmahnungen gleich Unterlassungserklärungen zur Unterzeichnung beigefügt. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abmahnung.

Grundsätzlich gilt, dass bei Bestehen der Unterlassungsansprüche immer eine eigene Erklärung verwendet werden sollte.

Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Jede Abmahnung stellt ein Problem für den abgemahnten Anschlussinhaber dar. Dieses Problem kann aber gelöst werden.

  •     In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  •     Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
  •     Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren - es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  •     Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  •     Bevor Sie reagieren: Anwalt fragen!


Für viele Abgemahnte stellt sich die Frage, ob sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts rechnet. Natürlich verursacht die Beauftragung eines eigenen Anwalts Kosten, also das Honorar. Abgemahnte müssen aber immer bedenken, dass sie von einer hochspezialisierten Kanzlei angeschrieben wurden. Ein Vorgehen ohne Anwalt ist, jedenfalls wenn der Empfänger der Abmahnung nicht selbst über ausreichende Rechtskenntnisse verfügt, schlicht fahrlässig. Hier passieren so gut wie immer Fehler, die vermeidbar sind. Anwaltliche Beratung ist daher immer auch aus Kostensicht sinnvoll.

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer


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