Abmahnung russischer Film „Tri bogatyrja na dalnih beregah“ der Amselfilm Productions GmbH & Co. KG

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Neben der Abmahnung von amerikanischen Blockbustern und TV-Serien kommt es immer öfter vor, dass auch russische Filme abgemahnt werden. In einem uns vorliegenden Fall soll der Abgemahnte den Film „Tri bogatyrja na dalnih beregah" im Internet zum Download angeboten haben. Dies sei durch eine spezielle Software beweissicher dokumentiert worden. Auf dieser Grundlage sei beim Internetdiensteanbieter des Abgemahnten Auskunft erfragt und sein Anschluss ermittelt worden.

Unbestimmte bestimmte Vertragsstrafe?

Eine Besonderheit in der vorgefertigten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung durch den Rechtsanwalt Jeff Martin aus Kaiserslautern im Auftrag der Amselfilm Productions GmbH & Co KG aus Berlin, beigelegt werden: Obwohl zuerst eine unbestimmte Vertragsstrafe, die vom Gericht zu überprüfen sei, gefordert wird, wird in derselben Erklärung dann doch eine bestimmte Summe als Vertragsstrafe festgesetzt.

Unser Rat an Sie

Wenn Sie eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharing bekommen haben sollten, geraten Sie nicht in Panik, ignorieren Sie die Abmahnung aber auch nicht. Lesen Sie sich das Schreiben in Ruhe durch. Was genau sollen Sie getan haben und wann? Achten Sie besonders auf die (kurzen) Fristen. Unterschreiben Sie nichts voreilig, sondern lassen Sie sich beraten. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, so bitten wir um Übersendung der vollständigen Abmahnung mit allen Seiten und mit Ihren Kontaktdaten. Wir prüfen gerne vorab, was wir für Sie tun können und teilen Ihnen mit, was dies kosten wird. Bis dahin ist unsere erste Begutachtung für Sie unverbindlich und kostenlos. Sie erreichen uns unter Tel. 040/41167625, Fax 040/41167626 oder E-Mail info (at) ipcl-rieck.de

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