Abmahnung „SAM“ durch LHR Rechtsanwälte im Auftrag der Time Gate GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit
Die Time Gate GmbH hat ein Abmahnschreiben wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung in Bezug auf die Marke "SAM" im Bereich Bekleidungsstücke ausgestellt. Der Vorwurf richtet sich gegen den Einsatz des Kennzeichens "SAM" für Hosen in einem Online-Shop. Das Schreiben fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung, macht Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz sowie Rechtsanwaltskosten geltend, wobei letztere auf der Basis eines Streitwerts von 150.000,00 € einen Betrag von 3.020,34 € umfassen. Im Falle einer Abmahnung sollte gründlich geprüft werden, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wobei juristisches Argumentationspotential besteht. Sollte eine Verletzung bestätigt werden, empfiehlt sich eine auf Schadensminimierung ausgerichtete Verteidigungsstrategie. Die Kanzlei Heidicker verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich des Markenrechts, bietet juristische Vertretung gegen Abmahnungen sowie Beratung bei Markenanmeldungen an und offeriert eine kostenlose Ersteinschätzung des Abmahnschreibens.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Erneut ist uns ein aktuelles markenrechtliches Abmahnschreiben der Time Gate GmbH vorgelegt worden. Das Abmahnschreiben datiert auf den 08.11.2024.


Die Time Gate GmbH lässt mitteilen, dass sie als Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH aus Köln an der Marke „SAM“ markenrechtlichen Schutz für die Bundesrepublik Deutschland, und zwar für den Bereich der Bekleidungsstücke, genießt.


Insofern habe die Time Gate GmbH festgestellt, dass der Adressat der Abmahnung das Kennzeichen „SAM“ für das Angebot einer Hose im Rahmen des Onlineshops verwendet.


Es wird hierbei zunächst ein Unterlassungsanspruch nach dem Markengesetz geltend gemacht und in diesem Zusammenhang die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.


Unter Verweis auf die Rechtsprechung wird u. a. darauf hingewiesen, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass der Verkehr die Bezeichnung „SAM“ als Herkunftsweisen versteht.


Im Weiteren werden ein Auskunftsanspruch sowie ein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht. In diesem Zusammenhang möchte die Time Gate GmbH genaue Informationen über den Umfang der Verletzungshandlung haben. Des Weiteren wird dem Grunde nach ein Schadenersatzanspruch aufgrund der erfolgten Markenrechtsverletzung geltend gemacht.


Zum Verständnis:


Bei diesem Schadenersatzanspruch handelt es sich nicht um die aus der Abmahnung bereits konkret bezifferten Rechtsanwaltskosten! Hierbei handelt es sich um einen gesonderten Anspruch, den sich die Time Gate GmbH ausdrücklich nach Auskunftsmitteilung vorbehält.


Schließlich werden die Rechtsanwaltskosten gelten gemacht, wobei in der uns vorliegenden Abmahnung von einem Gegenstandswert von 150.000,00 € ausgegangen wird. Unter dem Ansatz einer 1,3er Geschäftsgebühr ergibt dies einen Betrag in Höhe von 3.020,34 € der von dem Abgemahnten gefordert wird.


Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist wie bei jeder Abmahnung zu prüfen, inwieweit der vorgeworfene Verstoß in der Sache zutrifft. Hierbei stellt regelmäßig einen Schwerpunkt die Frage dar, ob in der konkreten Ausgestaltung des Vorwurfes tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Dies ist in vielen Fällen keinesfalls klar, sodass an dieser Stelle im Regelfall juristisches Argumentationspotential besteht. Kommt man jedoch zu dem Ergebnis, dass die Markenrechtsverletzung zutrifft, sollte eine konservative Verteidigung gewählt werden, die ausdrücklich auf eine Schadensminimierung abzielt. Hier macht es durchaus Sinn, dass versucht wird, dass Schadenersatzansprüche gesondert nicht geltend gemacht werden. Häufig ist es auch möglich die geltend gemachten Abmahnkosten, mithin die Rechtsanwaltskosten, noch zu reduzieren.


Wir sind auf dem Gebiet des Markenrechtes sehr erfahren und verfügen über eine sehr hohe Expertise. Wir vertreten Mandanten bereits seit über 15 Jahren gegen markenrechtliche Abmahnungen aller Art und setzen auch durchaus markenrechtliche Ansprüche für unsere Mandanten durch. Wir sind der Auffassung, dass eine Verteidigung nur dann gut ist, wenn man auch weiß, wie aktiv vorgegangen werden kann. Hinzu kommt, dass wir nahezu tagtäglich mit Markenanmeldungen beschäftigt sind und unsere Mandanten an dieser Stelle intensiv beraten und bei Markenanmeldungsprozessen von der Idee der Marke bis zur letztendlichen Eintragung begleiten. Auch führen wir regelmäßig Markenrechtsstreitigkeiten vor den Marken- und Patentämtern sowie insbesondere vor den Gerichten.


Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung in der Sache an. Hierzu senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar gerne an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und Notar Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema