Veröffentlicht von:

Abmahnung Schmidt Spiele GmbH (Mensch ärgere Dich nicht)

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Fortmann Tegethoff spricht bekanntlich markenrechtliche Abmahnungen im Auftrage der Schmidt Spiele GmbH aus.

Die mir vorliegende Abmahnung enthält den Vorwurf einer Rechtverletzung an der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“.

Vorwurf:

Auch in diesem Fall wurde zur Bewerbung eines Gesellschaftsspiels die Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ verwendet. Die Schmidt Spiele GmbH wendet nun ein, dass durch die konkrete Verwendung der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ in der Artikelüberschrift ihre Markenrechte verletzt seien. Die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ ist als nationale Marke unter der Registernummer DE 293721 und als Unionsmarke unter der Registernummer 002734267 eingetragen. 

Plattform: ebay

Produkt: LEGO- Ludo Spiel

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erteilung einer Auskunft zum erzielten Gewinn
  • Abmahnkosten 3.020,34 EUR (Gegenstandswert 150.000,00€)

Adressaten von Abmahnungen reagieren meist im Affekt falsch. In jedem Fall sollten Sie eine Abmahnung einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Auch sollten Sie nicht in Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei treten. Nehmen Sie vielmehr direkt Kontakt zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei auf. Im Idealfall beauftragen Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der als solcher auf das Markenrecht höchst spezialisiert ist.

Auch im Falle einer berechtigten Abmahnung bestehen im Regelfall sehr gute Chancen die geforderten Kosten im Rahmen einer außergerichtlichen gütlichen Einigung zu reduzieren.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie mich gerne unter info@dregeriplegal.de. Aus meiner mehr als 10-jährigen Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht, stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Mit der Erfahrung aus mehreren hunderten verteidigten Abmahnungen finde ich auch für Sie den juristisch und wirtschaftlich besten Weg zur Lösung Ihrer Angelegenheit.

Schaffen Sie Waffengleichheit! Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen sich ebenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Ruhe bewahren!
  • Keine Kurzschlusshandlungen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung notieren und beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt konsultieren

Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung an info@dregeriplegal.de senden.

Mein Angebot:

  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Beratung und Vertretung überregional und bundesweit
  • Einschätzung durch hochspezialisierten Fachanwalt
  • Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E-Mail


Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema