Abmahnung Schutt, Waetke RAe für das Filmwerk „American Hustle“ im Auftrag der „TOBIS Film GmbH & Co. KG"

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Haben Sie eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung von der Abmahnkanzlei Schutt, Waetke bspw. für das Filmwerk „American Hustle“ im Auftrag der „TOBIS Film GmbH & Co. KG“ erhalten?

Die Abmahnkanzlei Schutt, Waetke verlangt Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 732,50 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was tun?

Ruhe bewahren, die sehr kurze Frist sorgfältig notieren und keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen.

Wenn Sie diese erste Regel einhalten, ist der Schaden in aller Regel zumindest deutlich reduzierbar.

Bevor ich Sie jetzt mit übermäßig langen, rechtlichen Ausführungen langweile, möchte ich Ihnen einfach nur den Rat geben, dass es sich bei Urheber- und Medienrecht und hier wiederum bei Filesharing, um ein sehr spezielles Rechtsgebiet handelt, bei dem der rechtliche Laie nicht wissen wird, wie er sich richtig verhalten soll.

Es ist nicht alles in Stein gemeißelt, was in einem Abmahnschreiben der gängigen Abmahnkanzleien vortragen wird.

Es lässt sich in sehr vielen Fällen der Schaden deutlich reduzieren und ganz beseitigen, wenn der Mandant im Vorfeld nicht gegenüber der Gegenseite aktiv ist und gar irgendwelche Schriftstücke unterschrieben hat.

Suchen Sie sich daher einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht und lassen Sie sich helfen!

Es lohnt sich!

Wir können Ihnen sehr gut helfen, weil wir tatsächlich Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen haben.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.


Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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