Abmahnung der Studiocanal wegen „Die Tribute von Panem“ von Waldorf Frommer erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Auftrag von Studiocanal für die „Tribute von Panem“ oder ein anderes urheberrechtlich geschütztes Werk bekommen?

Wir zeigen Ihnen im Folgenden, was es mit einer solchen Abmahnung von Studiocanal auf sich hat und wie wir Ihnen helfen können. Machen Sie sich keine Sorgen, wir können Ihnen gut helfen. Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, gerade durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer.

Auch wir haben unseren Sitz in München und haben täglich mit den Anwälten von Waldorf Frommer zu tun und kennen diese sehr gut.

Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung.

Zunächst aber erst einmal einige wichtige Tipps, die Sie unbedingt beachten sollten

  • Unterschreiben und zahlen Sie nichts.
  • Nehmen Sie selbstständig keinen Kontakt mir Waldorf Frommer auf.
  • Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall, es handelt sich hierbei nicht um eine Internetabzocke; wenn Sie nicht handeln, dann kann es sein, dass die Abmahnkanzlei Klage gegen Sie einreicht.
  • Wenden Sie sich an eine erfahrene und auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierte Kanzlei; nutzen Sie hierzu unsere kostenlose Erstberatung.

In der ersten telefonischen Beratung besprechen wir Ihren konkreten Fall. Wir zeigen Ihnen unsere Erfolgsaussichten auf und klären unsere weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.

I. Wie helfen wir Ihnen?

a) Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung von Studiocanal werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

b) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Waldorf Frommer. Sollte sich herausstellen, dass definitiv nicht Sie den Upload vorgenommen, sondern ein Dritter diesen vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an Waldorf Frommer vertreten.

II. Was bedeutet eigentlich der Vorwurf, der gegen Sie gerichtet wird?

Der Vorwurf lautet: „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“.

Ihnen wird von Waldorf Frommer vorgeworfen, ein Werk – wie beispielsweise einen Teil von „Die Tribute von Panem“ – des Rechteinhabers Studiocanal in einem Portal wie BitTorrent oder PopcornTime illegal heruntergeladen zu haben. Viele von Ihnen werden gar nicht wissen, dass Sie hier auch einen illegalen Upload vorgenommen haben sollen.

Wenn man in einer Tauschbörse wie BitTorrent oder PopcornTime einen Film oder eine Serie downloadet, stellt man diesen automatisch über seinen Anschluss einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung. Bei PopcornTime ist es genau das Gleiche. Dieses Portal bedient sich nämlich einer illegalen Tauschbörsensoftware und es sieht nur scheinbar wie ein Streamingportal aus.

Genau dieser Upload von Filmen oder Serien wird durch Waldorf Frommer im Namen von Studiocanal abgemahnt.

III. Was wird von Ihnen gefordert?

a) Sie werden aufgefordert, einen „Vergleichsbetrag“ i. H. v. € 915,- (Film) oder € 519,50 (Serie) an die Kanzlei Waldorf Frommer zu zahlen. Dieser setzt sich aus den Kosten der Tätigkeit der Abmahnkanzlei und einem Schadensersatz für den Rechteinhaber zusammen.

b) Zudem sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Waldorf Frommer einreichen.

Was ist eine Unterlassungserklärung? 

Sie verpflichten sich dazu, dass Sie die streitgegenständliche Handlung (z. B. den Download eines Teils von „Die Tribute von Panem“) nicht wiederholen. Wenn Sie dagegen verstoßen, so müssen Sie mit einer hohen Vertragsstrafe, die von Waldorf Frommer nach billigem Ermessen festgesetzt werden kann, rechnen.

Wichtig: Zahlen Sie nichts an Waldorf Frommer und unterschreiben Sie auch nichts, ohne vorher mit uns gesprochen zu haben. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail an nebenstehende Adresse. Wir schätzen Ihre Abmahnung gerne kostenlos in einer Erstberatung ein.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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