Abmahnung: Thomas S./Kanzlei Fareds

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Filesharing: Download eines Chartcontainers

Der Songwriter und Komponist Thomas S. wird in einer aktuellen Filesharing-Abmahnung von Fareds vertreten. Grund für die Abmahnung ist, dass ein Musiktitel über eine Internettauschbörse heruntergeladen worden sein soll. S. ist Urheber dieses Werkes. Dem Betroffenen wird in der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung angelastet, denn der Download von Dateien über Tauschbörsen wie eMule oder BitTorrent bedeutet auch immer gleichzeitig eine Bereitstellung für Dritte. 

Von Bedeutung ist weiterhin, dass besagter Musiktitel Bestandteil eines Chartcontainers ist. Ein Chartcontainer ist eine Zusammenstellung verschiedener Musiktitel, die verschiedenen Urhebern zugehörig sind. Demzufolge können weitere Abmahnungen von Fareds oder anderen Abmahnern folgen. Im Auftrag von Thomas S. fordert Fareds:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Löschung des Musiktitels und/oder ordnungsgemäße Sicherung des Internetanschlusses
  • Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450€

Für den Fall, dass der Betroffene nicht reagieren sollte, droht Fareds gerichtliche Schritte an.

Abmahnung wegen illegalem Download erhalten – und jetzt?

Grundsätzlich sollte man als Abgemahnter die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorerst nicht unterschreiben. Andernfalls würde man den Verletzervorwurf anerkennen und wäre an die abgegebene Erklärung auch gebunden. Stattdessen sollte zunächst ein sachkundiger Anwalt die Abmahnung in Augenschein nehmen und nötigenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen, um den hohen Streitwert aus der Welt zu schaffen. Der Umgang mit den finanziellen Forderungen bestimmt sich nach der jeweils vorhandenen Sachlage.

Rechtsbeistand durch die Rechtsanwälte am Kreuztor

Die Beschäftigung mit Filesharing-Abmahnungen ist schon lange Aufgabe unserer Kanzlei. Wir verfügen über Erfahrung und ebenso an fachlicher Kompetenz auf diesem Gebiet. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Schicken Sie uns hierfür einfach eine E-Mail oder ein Fax. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden wird sowie Einigungsgespräche, um den Rechtsstreit möglichst kostengünstig zu beenden.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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