Abmahnung von Universum Film für Werke wie Snowden, Captain Fantastic oder The Transporter erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Universum Film GmbH mahnt den illegalen Download ihrer urheberrechtlich geschützten Werke, wie beispielsweise „Snowden“, „Captain Fantastic – Einmal Wildnis und zurück“ oder „The Transporter Refueled“, durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer ab.

Wenn Sie eine solche Filesharing-Abmahnung erhalten haben, dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Stelle. Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere durch Waldorf Frommer. Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und haben jeden Tag mit den Anwälten von Waldorf Frommer zu tun und kennen diese bestens. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung. In dieser gehen wir auf Ihre Abmahnung ein und besprechen die konkreten Erfolgsaussichten und unsere Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall. 

Es gibt allerdings einige Dinge, die Sie zuvor auf jeden Fall beachten sollten:

  1. Es ist nun sehr wichtig für Sie, dass Sie die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung nicht an Waldorf Frommer übersenden oder die geforderten Zahlbeträge überweisen. Dies kann unter Umständen unnötige fatale Folgen für Sie haben. 
  2. Sie müssen umgehend aktiv werden – bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer für Universum Film handelt es sich nicht um eine Internetabzocke, sondern um eine richtige Abmahnung von echten Profis. Waldorf Frommer ist quasi die „marktführende“ Kanzlei in Deutschland und verschickt tausende Abmahnungen wegen Filesharings. Waldorf Frommer vertritt ferner auch noch namhafte Unternehmen wie Warner Bros. oder Twentieth Century Fox. 
  3. Nehmen Sie nicht selbstständig Kontakt mit Waldorf Frommer auf, sondern suchen Sie die Hilfe eines erfahrenen und auf Filesharing spezialisierten Anwalts. Nutzen Sie hierzu unsere kostenlose Erstberatung.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was der konkrete Vorwurf gegen Sie bedeutet und wie wir Ihnen helfen: 

1. Der konkrete Vorwurf

Ihnen wird sogenanntes „Illegales Tauschbörsengeschäft über Ihren Internetanschluss“ vorgeworfen. Doch um was handelt es sich dabei? 

Sie haben geschützte Werke – wie „Snowden“, „Captain Fantastic“ oder „The Transporter“ – des Rechteinhabers Universum Film in einem Portal wie BitTorrent oder PopcornTime illegal heruntergeladen. 

Viele von Ihnen werden gar nicht wissen, dass Sie hier auch einen illegalen Upload vorgenommen haben sollen. 

Wenn man in einer Tauschbörse wie BitTorrent oder PopcornTime einen Film oder eine Serie downloadet, stellt man diesen automatisch über seinen Anschluss einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung. Bei PopcornTime ist es genau das Gleiche. Dieses Portal bedient sich nämlich einer illegalen Tauschbörsensoftware und es sieht nur scheinbar wie ein Streamingportal aus.

Genau dieser Upload von Filmen oder Serien wird durch Waldorf Frommer im Auftrag von Universum Film abgemahnt.

Waldorf Frommer fordert in der ihnen vorliegenden Abmahnung in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz sowie die Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von € 519,50 für jede Folge einer illegal heruntergeladenen Serie bzw. € 915,00 für Filme. Sprechen Sie daher mit Spezialisten wie uns über Ihren konkreten Fall, wir können Ihnen gut helfen.

2. Wie wir Ihnen helfen

a) Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

b) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Waldorf Frommer. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Kanzlei vertreten.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt 

Georg Schäfer


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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