Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V, wegen der Bewerbung von einem Nahrungsergänzungsmittel bei Amazon

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Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal (siehe z. B. hier oder hier) ine Abmahnung von dem Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen der Bewerbung von einem Nahrungsmittelergänzungsmittel bei Amazon zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) aus Berlin ist ein Abmahnverein, der nicht nur in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen ist, sondern auch mehrfach vor dem Bundesgerichtshof wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche durchgesetzt hat. Der Verband Sozialer Wettbewerb darf somit wettbewerbsrechtlich abmahnen.

In der Abmahnung geht es – wieder einmal – um die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels (NEM). Im Bereich Lebensmittel gehören dem Verband Sozialer Wettbewerb über 170 Unternehmen an, welche Nahrungsergänzungsmittel herstellen und vertreiben.

Gegenstand der Abmahnung ist die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels bei Amazon mit einer Vielzahl von unzulässigen Wirkaussagen.

Diese Bewerbung sei unzulässig, gesundheitsbezogen und würde gegen Art. 10 Abs. 1 LGVO verstoßen. Gemäß Art. 10 Abs. 1 LGVO sind gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel verboten, sofern sie nicht den Anforderungen der LGVO entsprechen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind. Die Werbung sei daher irreführend, da dem beworbenen Lebensmittel Wirkungen zugeschrieben werden, die wissenschaftlich nicht belegt sind.

Nahrungsergänzungsmittel sind im Rechtssinne Lebensmittel. Diese dürfen nicht mit gesundheits- oder krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 


Eine Abmahnung von dem Verband Sozialer Wettbewerb ist mit einer Abmahnpauschale in Höhe von 300,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, mithin 357,00 Euro relativ preiswert. Die Abmahnung eines Wettbewerbers, die über einen Rechtsanwalt ausgesprochen wird, wäre erheblich teurer.


Falls die Abmahnung berechtigt ist, d.h. die gerügten Aussagen tatsächlich wettbewerbswidrig sind, wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Die geforderte Unterlassungserklärung kann sehr viel weitreichender sein, als es auf dem ersten Blick den Anschein hat. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Produkte von der Unterlassungserklärung umfasst sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein abgemahntes Unternehmen, welches wegen der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittelproduktes abgemahnt wurde, in der Regel noch viele weitere ENM´s anbietet.


Zudem kann gerade bei einem Verkauf über Amazon nicht ausgeschlossen werden, dass Angebote bei Amazon durch Händler mit Schreibrechten z.B. verändert werden.


Die Gefahr einer Vertragsstrafe einer sehr lange geltenden Unterlassungserklärung im Falle eines Verstoßes ist nach unserer Erfahrung somit relativ hoch.


Ich empfehle keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung abzugeben.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen der Bewerbung von einem Nahrungsmittelergänzungsmittel bei Amazon erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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