Abmahnung von Bindhardt Fiedler Zerbe im Auftrag des Rappers Bushido- "Jenseits von Gut und Böse"

  • 3 Minuten Lesezeit

Aktuell mahnt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe im Auftrag des Künstlers Bushido (alias Anis Mohamed Youssef Ferchichi) wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Jenseits von Gut und Böse” in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab.

Der urheberrechtliche Vorwurf:

In den Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen das Musikwerk „Jenseits von Gut und Böse" des Künstlers Bushido in einer Tauschbörse anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. An dieser Stelle stutzen viele meiner Mandanten und stellen sich die Frage, warum das Anbieten und nicht der Download Streitgegenstand ist. Dies hängt damit zusammen, dass bei jedem Download gleichzeitig das entsprechende Werk auch anderen Nutzern der Tauchbörse angeboten wird. In derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Forderung:

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird ein Abgeltungsbetrag von 700,00 € gefordert:

  • Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG
  • Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren) gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB
  • Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG

Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Vor einem solchen vorgehen muss an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden! Grundsätzlich sollten Sie jedoch auch nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe als „Abzocke" oder „Betrug" zu ignorieren. In jedem Fall ist eine Reaktion innerhalb der gesetzten Fristen erforderlich.

Verteidigungsoptionen:

Die jeweils beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet unserer Auffassung eine zu weitreichende Erklärung und enthält ein Schuldanerkenntnis. Daneben enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, sein. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtsprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Streitwerte und Schadensersatzbeträge. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

So reagieren sie richtig:

  • Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Vermeiden Sie eine direkte Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei.
  • Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die vorformulierte Unterlassungserklärung!
  • Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.
  • Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema