Abmahnung von Fareds wegen „Vaterfreuden“ durch die Pantaleon Films GmbH

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Die Kanzlei Fareds Rechtsanwälte aus Hamburg verschickt Abmahnungen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Vaterfreuden“. Die Abmahnungen bezüglich dieses 2014 aktuellen Films werden dabei im Auftrag der Pantaleon Films GmbH ausgesprochen.

Gegenstand der Abmahnung von Fareds

Die Abmahnung der Kanzlei Fareds dreht sich in erster Linie um den Unterlassungsvertrag. Die Geldforderungen sind zwar erheblich, aber eher ein Nebenkriegsschauplatz im Vergleich zu den Schäden, die eine (modifizierte) Unterlassungserklärung anrichten kann.

Die Anwälte fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, um sicher zu stellen, dass der Abgemahnte die angebliche Rechteverletzung nicht mehr fortsetzt. Mit Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung (ob modifiziert oder mit/ohne Schuldeingeständnis ist vollkommen egal) erfüllt man den Unterlassungsanspruch und bindet sich lebenslang an die Pantaleon Films GmbH. Schlimmstenfalls muss man über € 5.000,00 Vertragsstrafe pro Verstoß bezahlen, sollte der Film „Vaterfreuden“ nochmals über denselben Internetanschluss angeboten werden.

Daher sollte gerade in den Fällen, in denen man gar nicht weiß, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, sehr vorsichtig sein und zunächst nicht übereilt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Geben Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung ab, wenn Sie nicht haften

Der Anschlussinhaber haftet nur, wenn er Täter oder Störer war. Lassen Sie sich nicht von Fareds mit diesen Begriffen verwirren. Prüfen Sie sehr genau, ob Sie überhaupt als Störer oder überhaupt nicht haften. Störer ist man nur, wenn man Pflichten verletzt hat. Der Bundesgerichtshof und andere Gerichte haben Richtlinien festgelegt, wann man überhaupt haftet, wenn Dritte wie z. B. Kinder, Partner oder Mitbewohnern die Übeltäter waren.

In vielen Fällen jedenfalls scheidet eine Haftung des Anschlussinhabers vollständig aus mit der Folge, dass dieser weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen muss.

Muss man die € 1.200,00 bezahlen?

Auch hier gilt: Nur wer als Täter oder Störer haftet, muss theoretisch etwas bezahlen. Fareds beziffert die Schäden für das Filesharing des Films „Vaterfreuden“ auf € 2.141,90 und gliedert diese in Rechtsanwaltsgebühren von € 1.141,90 und Schadenersatz von € 1.000,00 auf. Der Gegenstandswert entspricht mit € 26.000 nicht den Vorgaben des Anti-Abzocke-Gesetzes aus 2013, in dem der Gesetzgeber eine Grenze von € 1.000,00 für den Unterlassungsanspruch gesetzt hat.

Fareds bietet allerdings an, die Sache gegen Zahlung eines Pauschalbetrages i. H. v. € 1.200,00 € und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu erledigen.

Machen Sie keine Experimente – Lieber gleich zum erfahrenen Anwalt

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet, darunter hunderte der Kanzlei Fareds, und warnt vor Anwälten, die immer und ohne Prüfung des Einzelfalls zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung raten. Dies ist nicht nur juristischer Unsinn, sondern kann den Abgemahnten finanziell ruinieren.

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