Abmahnung von Negele, Zimmel, Greuter für Atomic Films, Beate Uhse oder Adult Video Films erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung von Negele, Zimmel, Greuter für Atomic Films, Beate Uhse oder Adult Video Films wegen Filesharing erhalten? Keine Sorge! Kühlen Kopf bewahren! 

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Filesharing-Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien wie Negele Zimmel Greuter. Rufen Sie uns gerne und jederzeit unverbindlich zu einer kostenlosen Erstberatung an. Wir helfen Ihnen gerne!

Unser Ziel

Wir wollten, dass Sie einen deutlich reduzierten Vergleichsbetrag an die gegnerische Abmahnkanzlei zahlen. Im besten Fall sogar gar nichts. Wir geben für Sie auch nur eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, unter Umständen auch gar keine. 

Eine Negele-Zimmel-Greuter-Beller-Abmahnung ist nicht wie ein Gesetz in Stein gemeißelt, sondern absolut angreifbar! Wie das alles geht, möchten wir Ihnen auf dieser Seite zeigen. Sie sollten aber auf jeden Fall einige Dinge beachten, die für Sie sehr wichtig sind:

  • Unterschreiben Sie nichts!
  • Zahlen Sie nichts!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei Negele Zimmel Greuter auf!
  • Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist!
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!
  • Nutzen Sie hierzu gerne unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung. 

Aus unserer Erfahrung von tausenden Abmahnungen haben wir uns darauf spezialisiert, die horrenden Vergleichssummen, die sich aus pauschaliertem Schadensersatz und Anwaltskosten zusammensetzen, ganz zu beseitigen oder zumindest deutlich zu reduzieren. In vielen Fällen ist es nicht unbedingt nötig, überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben. In keinem Fall macht es Sinn, die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Drohen noch weitere Abmahnungen?

Oftmals fragen wir unsere Mandanten, insbesondere, wenn Sie wegen des Tauschs einer Folge einer Serie abgemahnt wurden, ob Sie sich sicher sind, dass Sie wirklich nur diese eine Folge geladen haben, oder aber, ob man doch mehrere Folgen gesehen hat. Dann ist es wahrscheinlich, dass da noch etwas nachkommt. In diesen Fällen macht es erst recht Sinn, dass man einen eigenen Anwalt beauftragt, weil ansonsten jede einzelne Abmahnung sehr teuer werden könnte. Mit uns kann man über die Bezahlung von zu erwartenden weiteren Abmahnungen der weiteren Folgen der geladenen Serie jederzeit sprechen. Rufen Sie uns an, dann vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein faires Gesamtpaket, mit dem Sie und wir sehr gut leben können.

Lohnt sich überhaupt ein eigener Anwalt?

Aus dem eben Gesagten lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir jedenfalls in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag deutlich zu reduzieren, sodass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat. Natürlich gibt es hierfür keine uneingeschränkte Garantie, denn jeder Fall ist anders. Aber genau das kann man seriös in einer ersten kostenlosen Einschätzung abklären.

Haften Eltern für ihre Kinder bei einer Negele-Zimmel-Greuter-Beller-Abmahnung

Hier muss man zunächst zwischen volljährigen und minderjährigen Kindern unterscheiden.

Es trifft die Eltern keine Pflicht, ihre minderjährigen Kinder dauerhaft zu überwachen. Wenn die Eltern ihrer sog. Aufklärungspflicht im Rahmen der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder nachgekommen sind und mit den Kindern intensiv besprochen haben, dass diese keine illegalen Seiten besuchen oder gar Downloads/Uploads in Filesharing-Portalen vornehmen dürften, dann haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn es zudem in der Vergangenheit bei Stichproben der Eltern keinerlei Veranlassung zu Zweifeln an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbots gegeben hatte.

Bei volljährigen Kindern oder auch Mitbewohnern gilt grundsätzlich, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Hier haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er weiß, dass sein volljähriger Mitbewohner gerne die oben beschriebene Belehrung „vergisst“ oder sogar schon eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten hat, dann muss er Schritte aktiv einleiten, um dieses rechtswidrige Verhalten seines Mitbewohners zu verhindern. Unterlässt er dies, trifft auch ihn eine Haftung.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Georg Schäfer

Beiträge zum Thema