Abmahnung von NIMROD für Astragon wegen Landwirtschaftssimulator oder The Hunter bekommen?

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben sie eine Abamhnung der NIMROD Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH wegen dem illegalen Download von beispielsweise Landwirtschaftssimulator 2017, Euro Truck Simulator 2 oder The Hunter – Call of the Wild erhalten? Keine Sorge, wir können Ihnen gut helfen!

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen und kennen die Abmahnkanzlei NIMROD bestens. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, in der wir Ihren ganz konkreten Fall besprechen, Ihnen die Erfolgsaussichten erklären und Ihnen unsere Verteidigungsstrategie aufzeigen.

Kostenlose Erstberatung unter nebenstehender Telefonnummer

Was uns auszeichnet:

Aus unserer Erfahrung von tausenden Abmahnungen haben wir uns darauf spezialisiert, die horrenden Vergleichssummen, die sich aus pauschaliertem Schadensersatz und Anwaltskosten zusammensetzen, ganz zu beseitigen oder zumindest deutlich zu reduzieren. In vielen Fällen ist es nicht unbedingt nötig, überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben. In keinem Fall macht es Sinn, die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Sie sollten nun auf jeden Fall einige Dinge beachten:

  • Unterzeichnen Sie nichts!
  • Zahlen Sie nichts!
  • Nehmen Sie selbstständig keinen Kontakt mit der Kanzlei NIMROD auf!
  • Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist!
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, auf welche Dinge Sie bei einer Abmahnung von NIMROD achten müssen. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir uns sehr gut aus und können Ihnen gut helfen!

Wer ist die Abmahnkanzlei NIMROD?

Die Kanzlei NIMROD ist quasi eine der „marktführenden” Kanzleien in Deutschland. NIMROD Rechtsanwälte verschicken unzählige Abmahnungen. Darin verlangen Sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz, sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrages von € 850,00. Sie haben sich darauf spezialisiert, Abmahnungen wegen des sog. Filesharings, also illegalen Tauschangebotes von vor allem Musikwerken, Serien, Filmwerken oder auch Computerprogrammen der nationalen und internationalen Schwergewichte zu verschicken. Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Darmstadt. Machen Sie keine Experimente. Werden Sie unbedingt tätig und suchen sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Was tun wir für Sie dagegen?

a) Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer NIMROD-Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden. - Abmahnung Nimrod

b) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0- Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an NIMROD. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie den fraglichen Upload nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, zahlen Sie gar nichts und geben Sie auch keine Unterlassungserklärung ab, wenn Sie zusätzlich einige Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Ihrem Anschluss beachtet haben. Sie sind in solchen Fällen völlig unschuldig und haften auch nicht als Störer.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Georg Schäfer

Beiträge zum Thema