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Abmahnung von RA Daniel Sebastian f. DigiRights Administration GmbH

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RA Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH für „Lost Frequencies ft. Janieck Devy – Reality“ und „Nora En Pure – You Got My Body

Seit letzter Woche vertreten wir einen Mandanten, der von RA Daniel Sebastian i. A. d. DigiRights Administration GmbH abgemahnt wurde. RA Daniel Sebastian verfolgt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an Musikstücken.

Im konkreten Fall geht es um zwei angebliche Urheberrechtsverletzungen an den Musikstücken „Reality“ von Lost Frequencies ft. Janieck Devy und „You Got My Body“ von Nora En Pure. Das Lied „Reality“ des belgischen Künstlers Lost Frequencies wurde am 22. Mai 2015 veröffentlicht. Das Lied „You Got My Body“ der Schweizer Künstlerin Nora En Pure stammt ebenfalls aus dem Jahr 2015.

Der Vorwurf von RA Daniel Sebastian

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die Musikstücke „Reality“ von Lost Frequencies ft. Janieck Devy und „You Got My Body“ von Nora En Pure über eine Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten. Der Abgemahnte ist dabei in aller Regel der Inhaber des Internetanschlusses.

Was verlangt RA Daniel Sebastian?

RA Daniel Sebastian verlangt wie bei Filesharing-Abmahnung üblich:

- die sofortige Löschung der entsprechenden Datei
- die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung
- sowie Zahlung von insgesamt EUR 800,00 (Schadensersatz + Rechtsanwaltskosten)

Wie verfahre ich am besten?

Zunächst gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren und nicht übereilt zu reagieren. Das bedeutet:

Unterschreiben Sie nicht sofort die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung und zahlen Sie auch nicht den geforderten Betrag. Jedoch sollten Sie sich trotzdem an die gesetzten Fristen halten und die Abmahnung nicht ignorieren. Es ist vielmehr anzuraten, sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden und diesem den konkreten Sachverhalt zu schildern. Dies ist insbesondere ratsam, da es verschiedene Grundsituationen gibt, die jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen haben. So können Sie als Anschlussinhaber selbst die Rechtsverletzung begangen haben. Es kann aber auch sein, dass Sie als Anschlussinhaber nicht die Rechtsverletzung gegangen haben. Beide Situationen werden unterschiedlich behandelt. Nutzen Sie daher unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Bei dieser klären wir Sie über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Einzelfall auf und anschließend können Sie in aller Ruhe entscheiden, ob Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten.

Unsere Tipps:

- Ignorieren Sie nicht die Abmahnung – beachten Sie die gesetzten Fristen
- Verfallen Sie nicht in Panik – keine voreilige Unterschrift und Zahlung
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit RA Daniel Sebastian auf
- Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten

Das bieten wir Ihnen:

- Bundesweite Beratung
- Kein Termin vor Ort notwendig
- Schnelle Kommunikation per Telefon, E-Mail oder Fax
- Kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
- Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag
- Professionelle Hilfe mit persönlicher Erstberatung vom Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung und entscheiden Sie dann, ob Sie uns beauftragen wollen. Wir vertreten Sie anschließend zum fairen und transparenten Pauschalhonorar.

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