Abmahnung von Sasse & Partner für Hannibal Classics Inc. wegen des Films "Tokarev"

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Die Hannibal Classics Inc. lässt sich unserer Kenntnis nach derzeit von der Hamburger Kanzlei Sasse & Partner vertreten und durch diese Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aussprechen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz und Anwaltskosten. Betroffen ist der Film „Tokarev – Die Vergangenheit stirbt niemals“.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

  • Abmahnende Kanzlei: Sasse & Partner
  • Rechteinhaber: Hannibal Classics Inc.
  • Betroffenes Werk: Tokarev – Die Vergangenheit stirbt niemals

Filesharing-Abmahnung: So verhalten Sie sich richtig

Der Vorwurf aus einer urheberrechtlichen Abmahnung lautet immer darauf, dass über den Internetanschluss des Anschlussinhabers ein urheberrechtlich geschütztes Werk verbreitet worden sein soll. Es geht also in derartigen Abmahnungen nicht um den „Download“ (also das Herunterladen) des Films, Musikalbums, Lieds, Hörbuchs oder E-Books, sondern um den unerlaubten „Upload“ (also das Weitergeben) der Datei an andere Nutzer. Grundsätzlich besteht nach derzeitiger Rechtslage eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die ermittelte Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist. Der abgemahnte Anschlussinhaber muss diese Vermutung erschüttern, wenn er sich gegen die Abmahnung verteidigen möchte. Als Folge dieser Vermutungshaftung sieht der abgemahnte Anschlussinhaber sich mit Zahlungs- und Unterlassungsansprüchen konfrontiert. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche stehen tatsächlich erst einmal im Hintergrund. In erster Linie geht es um den Unterlassungsanspruch.

Rechtlicher Hintergrund von Schadenersatz und Aufwendungsersatz

Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftsverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch der Abmahnung

Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht hingegen sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund. Jeder Unterlassungsanspruch, der mit einer Unterlassungserklärung erfüllt wird, führt zunächst einmal zu einer lebenslangen Bindung an die Erklärung. Diese Bindung muss auch sehr ernst genommen werden, weil bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.

Möglicherweise liegt der Abmahnung bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abmahnung. Grundsätzlich sollte – sofern beigefügt – niemals die originale Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, sondern allenfalls eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Jede Abmahnung stellt ein Problem für den abgemahnten Anschlussinhaber dar. Dieses Problem kann aber gelöst werden.

  • Keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen.
  • Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: Geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren – es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  • Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen.
  • Keine Reaktion ohne anwaltliche Beratung.

Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie – gerne helfen wir Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit, diese einem wirtschaftlichen Ergebnis zuzuführen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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