Abmahnung von SDS Sandy Import & Export GmbH durch Jost Roth Collegen RAe | Produkt-Nachahmung

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Der Abmahner

Seit neuestem tritt die SDS Sandy Import & Export GmbH, vertreten durch Jost Roth Collegen Rechtsanwälte, als Abmahner auf. Es handelt sich bei dem Unternehmen um einen Schuhgroßhändler.

Der Vorwurf

Es wird dem Abgemahnten vorgeworfen, durch das Nachahmen von Schuhen unlauteren Wettbewerb betrieben zu haben. Es handele sich um einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 3 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich hier auf die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Es wird keine Kostenübernahme gefordert.

Unsere Einschätzung

In keinem Fall sollten Sie die Frist verstreichen lassen, um weitere gerichtliche Schritte mit hohen Kosten zu vermeiden. Diese Kosten sind vermeidbar, wenn Sie rechtzeitig einen Anwalt mit der rechtlichen Prüfung beauftragen. Wir warnen ausdrücklich vor einer blauäugigen, ungeprüften Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: Sie ist zumeist derart weit gefasst, dass schnell ein weiterer Verstoß hiergegen vorliegt und dann teure Strafzahlungen fällig werden.

Unser Rat

Verstöße gegen das UWG sind gerade bei Nachahmungen von Kleidungsstücken extrem schwierig zu beurteilen. Deshalb sollten Sie einen fachlich kompetenten Anwalt beauftragen, der eine zu weit gefasste Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung korrekt modifizieren oder bei Vorliegen einer unberechtigten Abmahnung diese abwehren kann. Kommen Sie gern für eine kostenfreie Ersteinschätzung auf uns zu.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihre Rechtsanwälte Sebastian Günnewig und Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung

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