Abmahnung von Waldorf Frommer im Auftrag der Getty Images International erhalten?

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Getty Images International aus Dublin, Irland, die unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials ab.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, er habe auf seiner Internetseite Bildmaterial der Getty Images International ohne deren erforderliche Zustimmung eingebunden.

Die Kanzlei Waldorf Frommer führt in dem Abmahnschreiben aus, dass der Getty Images International aufgrund der Rechtsverletzungen Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche zustehen würden.

Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte wird der Abmahnungsempfänger dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiter wird der Abmahnungsempfänger aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang das Bildmaterial genutzt worden ist und woher das Bildmaterial stammt.

Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Getty Images International die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche tatsächlich zustehen, muss immer anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.

Insbesondere sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung abgegeben werden. Häufig wird aber zumindest die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung anzuraten sein, um zu vermeiden, dass die Kanzlei Waldorf Frommer den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Empfänger der Abmahnung erwirkt.

Da die Getty Images International die Auskunft bezüglich Umfang der unlizenzierten Verwendung des Bildmaterials dazu verwendet, die Höhe des Schadensersatzes zu bestimmen, sollte auch die geforderte Auskunft nur nach anwaltlicher Beratung erteilt werden.

Eine Abmahnung wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials sollten Sie stets ernst nehmen.

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung wegen unlizenzierter Bildernutzung erhalten haben:

• Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls. Ansonsten droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

• Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen und nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu der abmahnenden Kanzlei auf.

• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese häufig nachteilige Formulierungen enthält.

• Erteilen Sie die in der Abmahnung geforderten Auskünfte nicht ohne anwaltliche Beratung.

• Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.


Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen unerlaubter Bildernutzung gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer.


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