Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Universum Film GmbH wegen "StreetDance Kids"

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Universum Film GmbH lässt durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte die illegale Verbreitung des Films „StreetDance Kids – Gemeinsam sind wir Stars“ über Internet-Tauschbörsen abmahnen.

Der Film „StreetDance Kids – Gemeinsam sind wir Stars“ ist die Fortsetzung der Tanzfilm-Reihe Street Dance. Der Film wird aktuell in Internet-Tauschbörsen verbreitet und ist daher Gegenstand von Abmahnungen, welche die Universum Film GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aussprechen lässt.

Den Empfängern wird in der Abmahnung vorgeworfen, der Film sei über ihren Internetanschluss illegal anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten worden.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von insgesamt 815,00 Euro auf.

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots über Ihren Internetanschluss erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie ruhig bleiben und richtig reagieren.

Häufig hat der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung gar nicht selbst begangen, so z. B., wenn der Internetanschluss von anderen Personen (Ehepartner, Kinder, WG-Mitbewohner usw.) mitbenutzt werden kann. In einem solchen Fall haftet der Anschlussinhaber unter Umständen gar nicht für die ihm angelastete Urheberrechtsverletzung. In vielen Fällen lässt sich aber zumindest die Kostenforderung für Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten deutlich reduzieren.

Auch im Hinblick auf die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sollte unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der grundsätzlich unbegrenzt gültig ist. Daher sollten Sie sich in der Unterlassungserklärung nicht zu mehr verpflichten, als unbedingt nötig.

Ob und ggf. wie Sie sich gegen die erhaltene Abmahnung verteidigen können, sollten Sie daher stets mit einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt erörtern. Daher sollten Sie Folgendes beachten:

Notieren Sie sich die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Nehmen Sie innerhalb der Frist Kontakt zu mir auf und schicken Sie uns Ihre Abmahnung mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail oder per Fax. Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden. Für die Zusendung der Abmahnung und eine erste Einschätzung entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn Sie sich dafür entscheiden sollten, mich zu beauftragen vereinbare ich mit Ihnen einen Pauschalpreis. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Auch eine Übernahme des Mandats im Rahmen der Beratungshilfe ist jederzeit möglich.

Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Ich helfe Ihnen gerne und freue mich auf Ihre Nachricht.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Beiträge zum Thema