Abmahnung von Waldorf Frommer wegen "Planet der Affen“

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Kanzlei Waldorf Frommer ahndet unerlaubte Verbreitung des Films „Planet der Affen“.

Kinofans haben die Neuverfilmung der Planet der Affen-Reihe sehnsüchtig erwartet. Je beliebter ein Film ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rechteinhaber versucht, der unerlaubten Verbreitung in Peer-to-Peer Netzwerken entgegenzuwirken. So werden auch die beiden bislang veröffentlichen Teile „Prevolution“ und „Revolution“ der Affen-Filme im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment mit Waldorf Frommer-Abmahnungen aus München verfolgt. Die Anwälte gehen gegen Internet-Anschlussinhaber vor, deren Anschluss als Quelle des Films in einer Internettauschbörse ermittelt wurde.

Worum geht es in der Abmahnung wegen „Planet der Affen“?

Betroffene sollen das illegale Verbreiten der Filme unterlassen und hierzu einen strafgesicherten Unterlassungsvertrag (sog. Unterlassungserklärung) abgeben sowie € 815,00 an Schadenersatz und Anwaltskosten bezahlen. Immerhin handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.

Haftet der Anschlussinhaber immer bei der Waldorf Frommer Abmahnung? Nein!

Gegen die Abmahnung kann sich der Betroffene wehren, wenn er nicht Täter oder Störer war. In der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Planet der Affen“ geht man zunächst davon aus, dass der ermittelte Anschlussinhaber selbst für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Die Praxis jedoch hat gezeigt, dass es viele Fälle gibt, in einen eine Haftung des Anschlussinhabers ausscheidet.

Oftmals haben Dritte (Partner, Freunde, Gäste, Kinder etc.) den Internetanschluss mitgenutzt und dabei den Film angeboten. Ziel einer anwaltlichen Verteidigung ist es, die Abmahnung zu prüfen und herauszufinden, ob der Anschlussinhaber im konkreten Fall überhaupt haftbar gemacht werden kann.

In vielen Fällen muss gerade keine (lebenslang verpflichtende) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zahlungen von € 100,00 sind ohnehin Unsinn.

Was tun bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Planet der Affen“ – „Revolution“ bzw. „Prevolution“?

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

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