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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Sein letztes Rennen im Auftrag der Universum Film GmbH

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Sein letztes Rennen“ im Auftrag der Universum Film GmbH: Die Universum Film GmbH geht derzeit unter Zuhilfenahme der Kanzlei Waldorf Frommer gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, den Film „Sein letztes Rennen“ unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Dem Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, den Film Dritten zum Download bereitgestellt zu haben. Sich gegen diesen Vorwurf und den daraus resultierenden Forderungen zu wehren ist für den Laien nur schwer machbar. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass es gerade bei solch hohen Forderungen, wie sie die Kanzlei Waldorf Frommer geltend macht, eine Vertretung durch einen Anwalt gute Dienste leisten kann.

Erst einmal muss geprüft werden, ob die Forderung nicht zumindest in Teilen zurückgewiesen werden kann. Denn, trotzdem die Forderung in der Abmahnung von Waldorf Frommer für Sein letztes Rennen pauschal geltend gemacht wird, setzt sich diese aus unterschiedlichen Posten zusammen. Neben den Anwaltskosten und den Schadensersatz entstehen im Zusammenhang mit der Abmahnung auch Ermittlungskosten und Auslagen. Ob der jeweilige Anteil der Gesamtsumme berechtigt ist, lässt sich nicht ohne weiteres aussagen. Das erschwert die Verteidigung unnötig.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Sein letztes Rennen“ werden zwei recht unterschiedliche Forderungen geltend gemacht. Neben dem Betrag in Höhe von 815,00 Euro soll der Betroffene auch eine Unterlassungserklärung abgeben. Dem Abmahnschreiben ist bereits solch eine Erklärung beigefügt. Diese muss und sollte jedoch nicht vorbehaltlos verwendet werden. Die in den Abmahnungen mitgeschickten Erklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Wer diese unterzeichnet, der hat keine Möglichkeiten mehr, die Forderung zurückzuweisen oder zu reduzieren.

Vor einer Reaktion auf die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Sein letztes Rennen sollte sich der Betroffene ausgiebig mit dem Thema auseinandersetzen oder informieren lassen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet hierfür die Möglichkeit, sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung zu der Abmahnung und den Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung beraten zu lassen. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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