Abmahnung Waldorf Frommer - „Atlantis“ (Album) von Andrea Berg - Was tun? Richtig reagieren!

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Momentan sind Waldorf Frommer-Abmahnungen wegen des angeblichen Anbietens des Musikalbums „Atlantis“ von Andrea Berg im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH in Umlauf. Darin werden die Betroffenen aufgefordert, einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag zu unterschreiben und € 815,00 zu bezahlen. Lesen Sie hier, ob diese sog. Abmahnungen in Ihrem Fall berechtigt sind oder ob Sie sich dagegen wehren können.

Was wird in der Waldorf Frommer-Abmahnung vorgeworfen?

Über den Internetanschluss des Abgemahnten sei angeblich das Musikalbum „Atlantis“ von Andrea Berg angeboten worden sein. Dies kann bei Nutzung einer Filesharing-Software oder beim Streamen z. B. auf Popcorn Time passiert sein. Ein Trojaner oder Virus auf dem PC ist als Übeltäter auszuschließen. Prüfen Sie daher genau, wer es gewesen sein könnte.

Das illegale Anbieten ist nicht nur strafbar in Deutschland, sondern löst auch umfangreiche Ansprüche des Rechteinhabers aus, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz.

Daher fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte von den Betroffenen daher eine strafgesicherte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von € 815,00.

Oft haften die Empfänger der Waldorf-Briefe überhaupt nicht

Geben Sie niemals „hirnlos“ eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Der Königsweg der Verteidigung gegen eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Atlantis“ (Album) von Andrea Berg ist folgender:

Keine Zahlung – keine modifizierte Unterlassungserklärung!

Jede Unterlassungserklärung, insbesondere die modifizierte Unterlassungserklärung, ist lebenslang gültig und erfüllt die Hauptforderung, nämlich den Unterlassungsanspruch und bindet damit den Abgemahnten lebenslang an die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Klagt Waldorf Frommer später die Kosten ein, so wird kaum ein Richter glauben, dass man unschuldig, ist wenn man den Hauptanspruch erfüllt hat. Daher ist es wichtig, wenn Sie nicht haften und auch gar nicht wissen, wer der Täter war, dass Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Denn dann droht sofort bei Zuwiderhandlung eine Strafe von über € 5.000,00. 

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung – bundesweit

Die Anwaltskanzlei Hechler hat bereits tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie ist.

Der Regelfall ist mittlerweile, dass keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben und nichts bezahlt wird. Dies unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von den meisten anderen Kanzleien auf diesem Gebiet, die oft ohne Prüfung des Einzelfalls zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten. Rechtsanwalt Hechler hält dieses Vorgehen für eine vollkommen unbrauchbare und falsche anwaltliche Dienstleistung zum Nachteil des Mandanten.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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