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Abmahnung Waldorf Frommer - Chroniken der Unterwelt - City of Bones - nun jetzt auch Abmahnung?

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Abmahnung Waldorf Frommer - Chroniken der Unterwelt - City of Bones - The Mortal Instruments - Constantin Film Verleih GmbH: Fantasy-Fans aufgepasst. Der Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH hat angeblich die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte damit beauftragt, die Rechtsverletzung an dem Werk - Chroniken der Unterwelt - City of Bones - abzumahnen. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass es die Rechteinhaber in der Phase der Neuerscheinung eines Films nicht dulden, wenn dieser in Peer-to-Peer Netzwerken unerlaubt getauscht wird. Auf der anderen Seite kann es nicht sein, dass Abgemahnte mit enorm hohen Geldforderungen überzogen werden. Nach dem Erhalt einer Waldorf Frommer Abmahnung für Chroniken der Unterwelt - City of Bones - geht es darum, sich ausgiebig mit den Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu befassen. Im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung geht es in erster Linie darum, sich außergerichtlich mit der Gegenseite zu einigen. Mit einem Anwalt im Rücken gestaltet sich die Verhandlung mit der Gegenseite oftmals erfolgreicher.

Worum geht es in der Abmahnung wegen Chroniken der Unterwelt - City of Bones?

Der Betroffene wird aufgefordert, den aus der Rechtsverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Konkret wird er aufgefordert, Anwaltskosten und Schadensersatz zu zahlen. In der Regel beläuft sich der geforderte Betrag auf 215,00 Euro Anwaltskosten sowie 600,00 Euro Schadenersatz. Hinzu wird der Empfänger der Waldorf Frommer Abmahnung für Chroniken der Unterwelt - City of Bones - verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser Erklärung soll sich der Rechtsverletzer verpflichten, das gerügte Verhalten zu beenden und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Der Abmahnung ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Hier sollte nicht vorschnell unterzeichnet werden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist im Optimalfall von einem Anwalt verfasst, der sich in der Materie auskennt.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

Im Zusammenhang mit der Abmahnung der Waldorf Frommer Anwälte für Chroniken der Unterwelt - City of Bones - muss geprüft werden, ob die Forderung wirklich in vollem Umfang durchsetzbar ist. Aktuelle Gesetzesänderungen lassen hier neuerdings viel Spielraum für neue Verhandlungsansätze. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat. Zu einer guten Verteidigung gehört, den Einzelfall und dessen nähere Umstände zu prüfen und Argumente zu erarbeiten, die eine Zurückweisung der Forderung zumindest in Anteilen möglich macht.

Weitere Hinweise zu der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Chroniken der Unterwelt - City of Bones

In der Abmahnung sind zwei Fristen gesetzt. Diese sollten nicht fruchtlos verstreichen. Wer innerhalb der genannten Zeiträume handelt, der stärkt seine noch gute Ausgangssituation.

Wer nicht oder nicht ausreichend auf die Abmahnung für Chroniken der Unterwelt - City of Bones - reagiert, der muss mit einer Klage rechnen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt in den letzten Monaten vermehrt Personen, die im Auftrag der Mandanten von Waldorf Frommer verklagt werden. Hiervor muss der Betroffene geschützt werden.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Abmahnung wegen Chroniken der Unterwelt - City of Bones?

  1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
  2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
  3. Ortstermine nicht nötig
  4. Kommunikation über E-Mail möglich
  5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
  6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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