Abmahnung Waldorf Frommer - Das magische Haus (Film) - Was tun? Richtig reagieren bei € 815 Forderung

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Sie haben eine sogenannte Abmahnung von Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH erhalten, weil angeblich der Film „Das magische Haus“ über Ihren Internetanschluss angeboten worden sein soll? Sie sollen einen unbegrenzt gültigen Unterlassungsvertrag unterzeichnen und € 815 bezahlen?

Fallen Sie nicht auf die modifizierte Unterlassungserklärung oder € 150-Zahlungen an Waldorf Frommer herein, zu denen oft geraten wird. Jede Unterlassungserklärung (auch die modifizierte!) erfüllt nicht nur die Hauptforderung von Waldorf Frommer, sondern ist aufgrund der enthaltenen Vertragsstrafenklausel auch brandgefährlich. Lesen Sie hier, wie Sie klug reagieren.

Waldorf Frommer Abmahnung – Wie ist die beste Reaktion?

Bewahren Sie Ruhe und fallen Sie nicht auf Anwälte oder „Verbraucher“-Vereine herein, die Ihnen ungeprüft zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten. Dies oft, ohne darüber aufzuklären, welche Folgen dies haben kann. Urheberrecht ist Deliktsrecht und hat mit Verbraucherschutz nichts zu tun. Dies mag der Grund sein, warum viele Verbraucherverbände die Abmahnten oft vollkommen falsch beraten.

Fakt ist: Nur wer als Täter oder Störer für den Upload des Films „Das magische Haus“ verantwortlich ist, muss an Waldorf Frommer eine Unterlassungserklärung schicken, das jedoch bitte unbedingt modifiziert.

Alle anderen (und das sind sehr viele) Anschlussinhaber haften überhaupt nicht, müssen also weder die (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, noch die € 815 oder weniger an Waldorf Frommer bezahlen.

Lassen Sie Ihre Abmahnung, den Sachverhalt und die Rechtslage prüfen.

Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand den Film „Das magische Haus“ illegal über Ihren Anschluss angeboten hat. Sämtliche Ausreden wie „niemand war es“, „mein Freund ist Ausländer“, „meine Kinder machen so was nicht“ und so weiter sind rechtlich vollkommen irrelevant.

Die Frage ist alleine folgende: Haftet der Anschlussinhaber, wenn die Person XY den Film angeboten hat? Die Antwort ist oft: Nein! Denn ist gibt zahlreiche Fälle, in denen weder der Anschlussinhaber seine Pflichten verletzt hat, noch der Täter bekannt ist. In solchen besteht die Möglichkeit, dass niemand für die Waldorf Frommer Abmahnung haftet. Es existiert in Deutschland keine grundsätzliche Haftung des Anschlussinhabers. Dies ist eine im Internet weit verbreitete, jedoch falsche Meinung.

Was Sie nach einer Waldorf Frommer Abmahnung tun sollten

Bewahren Sie Ruhe und einen klaren Kopf. Lassen Sie sich nicht von irgendwelchen Anwälten aus dem Internet eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ verkaufen, ohne dass man überhaupt geprüft hat, ob Sie diesen lebenslang gültigen Vertrag unterschreiben müssen. Lassen Sie von einem Spezialanwalt prüfen, ob Sie überhaupt in irgendeiner Weise bei der Waldorf Frommer Abmahnung haften.

Kostenlose Erstberatung – keine modifizierte Unterlassungserklärung

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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