Abmahnung Waldorf Frommer | Die Qual der Wahl | Hilfe hier!

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Neue Abmahnwelle der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes Die Qual der Wahl der Fa. Warner Bros Entertainment.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film

Die Qual der Wahl

in sog. Filesharing Tauschbörsen widerrechtlich zum Download angeboten zu haben. Bei einem Download bietet der Tauschbörsennutzer den Film auch regelmäßig den anderen Nutzern derselben Software an.

Als Schadensersatz werden EUR 956,00 zur Abgeltung aller Ansprüche gefordert.

Was tun?

  • Keinesfalls EUR 100,00 bezahlen! Diese stellt ein Schuldeingeständnis dar!
  • Keine eigenen Schreiben an die Abmahnkanzlei schicken!
  • Ruhe bewahren und einen spezialisierten Anwalt beauftragen.

Was wir tun können:

Anhand von Urteilen können wir, je nach Sachlage, argumentieren, warum der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet. Hier gilt es aufzuzeigen, dass die geforderten Prüf- und Überwachungspflichten bezüglich anderer Internetnutzer eingehalten wurden.

In den allermeisten Fällen haben unsere Mandanten bislang nichts freiwillig an Waldorf Frommer bezahlt.

Bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 – 18 68 66

  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.


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