Abmahnung Waldorf Frommer – "Die Schöne und das Biest" – € 815

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Sie haben wegen des angeblichen Uploads des Films „Die Schöne und das Biest“ eine Waldorf Frommer Abmahnung aus München erhalten? Der Rechteinhaber Tele München Fernseh GmbH lässt das kostenlose Vertreiben seiner Filme in Internettauschbörsen konsequent verfolgen. Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung per Telefon. Ich habe Erfahrung aus über 17.000 Filesharing-Abmahnungen.

Betroffene, deren IP-Adresse von der Ipoque GmbH ermittelt wurde, werden mit Abmahnungen von Waldorf Frommer aufgefordert, das Verbreiten zu unterlassen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie € 815,00 zu bezahlen. Zu Recht? Nicht immer. Oft sind die Vorwürfe nicht gerechtfertigt, da der Anschlussinhaber gar nicht verantwortlich ist, wenn Dritte den Film angeboten haben.

Wer haftet für das illegale Filesharing von „Die Schöne und das Biest“?

Der Anschlussinhaber haftet selbstverständlich dann, wenn er selbst den Film „Die Schöne und das Biest“ verbreitet hat. Für andere haftet er nur dann (sog. Störerhaftung), wenn er Kontroll- oder Prüfpflichten verletzt hat. Pflichtverletzungen kommen nur dann in Betracht, wenn Pflichten bestanden haben. Solche Prüfpflichten entfallen z. B. gegenüber dem Ehepartner oder volljährigen Familienmitgliedern (BGH, bear share). Hat der Anschlussinhaber z. B. Verbote bezüglich der Nutzung von Internettauschbörsen ausgesprochen, können auch in vielen anderen Fällen die Pflicht zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und zur Zahlung entfallen.

Hüten Sie sich vor der modifizierten Unterlassungserklärung

Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Die Schöne und das Biest“ nur geschuldet, wenn der Anschlussinhaber als Täter oder Störer haftet. Da diese Haftung oft entfallen kann (s. o.), sollten Sie sich vor Anwälten oder anderen Ratgebern hüten, die Ihnen ohne Prüfung Ihres Falles sofort eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ vorschlagen. Jede Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig und kann pro Verstoß Vertragsstrafen von über € 5.000 auslösen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte man daher nur dann abgeben, wenn es wirklich rechtlich geboten ist.

Was tun bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Die Schöne und das Biest“?

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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