Abmahnung Waldorf Frommer für € 815 wegen The November Man | Nichts unterschreiben – Nichts bezahlen!  

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Auch der Film The November Man ist nun Gegenstand von Waldorf Frommer Abmahnungen im Auftrag der Universum Film GmbH. Die Münchner Rechtsanwälte werfen den Abgemahnten vor, sie hätten den Film The November Man in einer Internettauschbörse angeboten, was per Download/Upload oder beim Streaming passiert sein kann.

Unterlassungsanspruch – der zentrale Anspruch der Waldorf Frommer Abmahnung

Der Hauptanspruch der Abmahnung von Waldorf Frommer ist der Unterlassungsanspruch, nicht die Forderung nach € 215,00 Aufwendungsersatz und € 600,00 Schadenersatz. Die Forderung nach insgesamt € 815,00 ist lediglich ein Kollateralschaden. Auf den Unterlassungsanspruch sollten Abgemahnte ihr Augenmerk richten, denn hier entscheidet sich, ob man sich gegen die Waldorf Frommer Abmahnung wegen The November Man verteidigen oder den Anspruch auf Unterlassung erfüllen will.

Wer den Unterlassungsanspruch etwa durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt, ist an diese lebenslang gebunden und setzt sich der Gefahr von Vertragsstrafen in Höhe von in der Regel € 5.000,00 aus. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob man die Erklärung mit oder ohne Schuldanerkenntnis abgibt. Die Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer kann man nicht derart modifizieren, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Im Gegenteil: Mit Unterzeichnung dieses Unterlassungsvertrages, wenn auch modifiziert, kann der richtige Ärger erst beginnen.

Lassen Sie prüfen, ob Sie überhaupt eine modifizierte Unterlassungserklärung schulden

Lassen Sie unbedingt anwaltlich prüfen und holen Sie mehrere Meinungen ein, ob Sie Unterlassung und/oder Schadenersatz schulden. Sie werden eventuell die Erfahrung machen, dass viele Ratgeber Ihnen sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen wollen. Dies ist oft nicht nur sträflich falsch, sondern auch den genannten Gründen auch gefährlich, insbesondere dann, wenn man überhaupt nicht als Täter oder Störer haftet.

Haftet der Anschlussinhaber immer als Störer?

Eben nicht. Dies ist ein verbreitetes Märchen, das ich täglich von interessierten Abgemahnten zu hören bekommen. Im Bereich Filesharing tummeln sich im Internet zahllose Ratgeber, die zum einen die Sach- und Rechtslage überhaupt nicht verstehen oder deren Ratschläge sich auf die Anfänge der Abmahnwellen in den Jahren 2009/2010 beziehen. Seither hat sich viel verändert. Es ist in vielen Fällen mangels Haftung überhaupt nicht mehr notwendig, eine modifizierte Unterlassungserklärung bei einer Waldorf Frommer Abmahnung abzuschicken. Erst Recht sollte man nicht zusätzlich € 150,00 an Waldorf Frommer überweisen, egal, ob man haftet oder nicht.

Bewahren Sie Ruhe: Die Haftung des Anschlussinhabers entfällt in zahlreichen Fällen

Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden, dass minderjährige oder volljährige Kinder die Täter sein können, die Haftung des Anschlussinhabers aber dennoch unter bestimmten Voraussetzungen vollständig entfällt. Wenn alle die Tat leugnen, kommt es auch vor, dass Amtsgerichte überhaupt niemanden wegen der Tat verurteilen und niemand haftet.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Haftung vollständig entfallen, wenn der Mieter, der Untermieter, der Partner, Gäste, Besucher, Mitbewohner oder andere die Tat begangen haben, der Anschlussinhaber aber überhaupt nicht weiß, wie es zum angeblichen Upload des Films The November Man und somit zur Abmahnung kam.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung

Rechtsanwalt Matthias HechlerM.B.A. steht für:

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