Abmahnung Waldorf Frommer für das Filmwerk „Warm Bodies“ im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH

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Haben Sie eine Abmahnung der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer für den illegalen Down-/Upload, also wegen Filesharing, weil Sie eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen haben, erhalten? - Abmahnung Waldorf Frommer

Verfallen Sie nicht in Panik.

Kann man dagegen was tun?

Wir Juristen neigen ja dazu eine solche Frage immer damit zu beantworten: „Kommt darauf an".

Es kommt tatsächlich drauf an, welche Umstände in Ihrem Haushalt vorher geherrscht haben.

Generell haftet der Anschlussinhaber für die vermeintliche Verletzung von Urheberrechten Dritter nach der gesetzlichen Vermutung zumindest mal als Störer. Er muss also aktiv werden und einer im Rahmen der sog. sekundären Darlegungslast erklären können, warum nicht er, sondern möglicherweise Dritte sehr wahrscheinlich die vermeintliche und behauptete Urheberrechtsverletzung begangen haben.

Bereits an dieser Stelle ist es wichtig, den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht einzuholen.

Gutes Stichwort: „Was kann ich tun?"

  • Notieren Sie die äußerst in der Regel kurz gehaltene Frist sorgfältig
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf
  • Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts
  • Laden Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalt für Urheberrecht und dort einen Spezialisten für Abmahnung wegen Filesharing

Die neuste Gesetzeslage und auch die dementsprechende neue Rechtsprechung einzelner AGs in München und Hamburg hat sich zusehends zum Vorteil der Internetuser entwickelt. Es lässt sich mindestens der Höhe nach, ein größerer Schaden begrenzen.

In ganz vielen Fällen können die Forderungen der Abmahnkanzleien auch gänzlich beseitigt werden.

Wir können Ihnen helfen!

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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