Abmahnung Waldorf Frommer für die Serie „How I Met Your Mother – Staffel 9- Folge 1 und 2“

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Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer hat den Gesamtbetrag für Abmahnungen wegen Filesharings im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für bspw. die Serie „How I Met Your Mother - Staffel 9- Folge 1 und 2 „ tatsächlich der neuen Gesetzeslage angepasst und von € 1.028,00 auf € 815,00 reduziert. - Abmahnung Waldorf Frommer

Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts.

Eine Abmahnung wegen des vermeintlich illegalen Down-/Uploads von Musik- oder Filmwerken enthält in der Regel die Geltendmachung von Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für die Serie „How I Met Your Mother - Staffel 9- Folge 1 und 2„ sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Nachdem das Gesetz der Bundesregierung mittlerweile auch am 08.10.2013 vom Bundesrat abgesegnet wurde, sind im Rahmen dieser Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und dort speziell wegen Filesharings, die Erstattung der Rechtsanwaltskosten der Abmahnkanzleien deutlich gedeckelt worden.

Die Abmahnkanzleien können danach ihre Anwaltskosten nicht mehr aus einem Streitwert von € 10.000,00, sondern deutlich niedriger geltend machen.

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer hat hierauf schon reagiert und hat den Verlust, den sie mit den reduzierten Rechtsanwaltskosten erlitten hat, zum Teil auf den Schadensersatzanspruch ihrer Mandantschaft wie bspw. hier die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für die Serie „How I Met Your Mother - Staffel 9- Folge 1 und 2" aufgeschlagen.

Früher hatte Waldorf Frommer in der Regel einen Schadensersatz für jegliche Mandantschaft in Höhe von € 450,00 zzgl, Anwaltskosten von € 506,00 eingefordert.

Nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes - Reform hat sich dieser Betrag auf insgesamt € 1.028,00 erhöht.

Nunmehr fordert die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer lediglich noch € 215,00 eigene Rechtsanwaltskosten und dafür pauschalisierten Schadensersatz von € 600,00 für die Mandantschaft.

Eine solche Abmahnung ist nicht unbedingt berechtigt.

Notieren Sie sich die kurze Frist und suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Lassen Sie sich von uns helfen. Wir haben das schon in mehreren Tausend Fällen erfolgreich für unsere Mandanten erledigen können.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt 


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