Abmahnung Waldorf Frommer für die Serie „Simpsons“ im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment

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Haben Sie eine Abmahnung von der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer für die Serie „Die Simpsons“ im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH erhalten? - Abmahnung Waldorf Frommer

Was kann man tun und muss man etwas tun?

Ich kann die Antwort vorweg nehmen, man muss auf jeden Fall etwas unternehmen, sonst wird es noch teuer.

Was ist eine solche Abmahnung?

Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie durch einen illegalen Down-/Upload in einer sogenannten Internettauschbörse, vorzugsweise bittorent, das Urheberrecht der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH verletzt haben sollen, weil Sie über deren Rechte insofern verfügt haben sollen, dass Sie das Werk gleichzeitig auf Ihrem Rechner zum Tausch angeboten haben.

Oftmals merken Internetuser nicht, dass sie sich in einer Tauschbörse aufgehalten haben und dort durch den Down-/Upload des Filmwerkes dieses automatisch auf Ihrem eigenen Rechner öffentlich zugänglich gemacht haben, also zum Tausch angeboten haben, ohne dass es hierfür einer eigenen Handlung bedarf.

Bitte nehmen Sie auf keinen Fall direkten Kontakt mit einer solchen Abmahnkanzlei auf, um die Angelegenheit selbst zu regeln, bevor Sie nicht den Rat eines fachkundigen Anwalt für das Urheberrecht eingeholt haben. Sie haben nun mehrere Möglichkeiten zu reagieren:

  1. Sie könnten „den Kopf in den Sand stecken“ und nichts unternehmen. Diese Variante ist nicht besonders empfehlenswert, weil Sie dann automatisch mit einem einstweiligen gerichtlichen Verfügungsverfahren mit sehr teuren Prozesskosten überzogen werden und es garantiert verlieren würden.
  2. Sie wollen in ihrer verständlichen Angst die Angelegenheit so schnell wie möglich loswerden und das Problem durch Geldzahlung und Unterschrift unter die Unterlassungserklärung, die Ihnen überlassen wurde, erledigen. Auch diese Lösung ist nicht besonders empfehlenswert, da sie sowohl gegenwärtig als auch zukünftig sehr teuer ist/sein wird.
  3. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, der Ihnen die Unterlassungserklärung hoffentlich erfolgreich modifiziert und im Übrigen zahlen Sie den gewünschten Betrag an die Abmahnkanzlei. Auch diese Variante ist nicht unsere erste Wahl, da Ihnen schlichtweg zusätzliche Kostenentstehen und nicht sicher ist, dass die Unterlassungserklärung auch wirklich entschärft ist.
  4. Sie können sich gerne an uns wenden. Rechtsanwalt Georg Schäfer hat schon tausende solcher Fälle erfolgreich bearbeitet und sich in den letzten Jahren immer mehr auf die Rechtsgebiete der neuen Medien und speziell das Urheberrecht spezialisiert. Wir entschärfen für Sie die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung und vertreten Sie zu einem fairen und vernünftigen Pauschalpreis. Ein erstes Vorgespräch per E-Mail oder Telefon ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne:

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.


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