Abmahnung von Waldorf Frommer für Studiocanal – Film „Jigsaw“

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Unserer Anwaltskanzlei wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH aus Berlin vorgelegt. Die Studiocanal GmbH ist Inhaberin zahlreicher Urheberrechte u. a. an aktuellen Kinofilmen oder Musikwerken. Die aktuelle Abmahnung bezieht sich auf den Horrorfilm „Jigsaw“.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, innerhalb einer Online-Tauschbörse (Filesharing-Programm, z. B. BitTorent) die Urheberrechte der Studiocanal GmbH verletzt zu haben. Infolgedessen wird von unserer Partei neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00 Euro verlangt. Die Abmahnung zielt also auf den klassischen Vorwurf von illegalem Filesharing.

Was ist Filesharing?

Beim sogenannten Filesharing werden (in einfacher Darstellung) Dateien, vorliegend eine Filmdatei, auf den Rechner des Nutzers heruntergeladen und anschließend wieder hochgeladen. In dem Hochladevorgang, der rechtlich gesehen ein öffentliches Zugänglichmachen darstellt, liegt regelmäßig der Urheberrechtsverstoß.

Wurden Sie abgemahnt?

Sodann sollten Sie die folgenden Ratschläge beachten:

  • Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht! 
  • Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch.

Im Hinblick auf die geltend gemachte Kostenforderung ist eine Beratung in Ihrem persönlichen Einzelfall erforderlich. Die Vorgehensweise hängt hier von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Sie sollten die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! Es sind uns viele Fälle bekannt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Sie profitieren von unserer spezialisierten und persönlichen Beratung, Kostentransparenz von Anfang an, einer bundesweiten Vertretung und einer unkomplizierten Abwicklung des Mandates.

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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