Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros Entertainment GmbH wegen US-Serie "The Walking Dead"

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Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Konnten Sie der Versuchung nicht wiederstehen die neuesten Folgen Ihrer Lieblingsserie aus den USA von "The Walking Dead" downzuloaden?

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf, zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung. Suchen Sie sich den Rat eines sachkundigen Anwalts für Urheberrecht. - Abmahnung Waldorf Frommer

In einer solchen Abmahnung verlangt in der Regel die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, pauschalisierten Schadensersatz zwischen € 469,00 und € 519,00 sowie die Erstattung bzw. Freistellung von den außergerichtlichen Anwaltskosten zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzung des Rechteinhabers Warner Bros.

Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, ob Sie wirklich diese Kosten zu tragen haben.

In ganz vielen Fällen können wir Ihnen helfen. In einigen Fällen ist es sogar ratsam gar keine Unterlassungserklärung abzugeben.

Laden Sie nicht eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Sie wissen nicht, wer diese Unterlassungserklärung auf Grund welcher juristischer Kenntnisse auch immer modifiziert hat.

Es macht auch keinen Sinn einfach zu unterschreiben und zu bezahlen.

Dann droht erst recht Unheil.

Sie müssen aber auf jeden Fall reagieren.

„Den Kopf in den Sand zu stecken“ bringt eben so viel Unheil wie kritiklos zu bezahlen.

Es gibt mehrere Ansatzpunkte, bei denen man Ihnen im Falle einer Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte durchaus gut helfen kann.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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