Abmahnung Waldorf Frommer für € 815 wegen Ostwind | Nichts unterschreiben – Nichts bezahlen!  

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen Ostwind erhalten? Man wirft Ihnen ein illegales Angebot im Internet vor, weshalb Sie € 815,00 bezahlen und eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung bezahlen sollen?

Abmahnung genau prüfen lassen – Oft haften Abgemahnte nicht

Der Film „Ostwind – Zusammen sind wir frei“ ist bereits seit längerem Gegenstand von Waldorf Frommer Abmahnungen. Auftraggeber ist die Constantin Film GmbH. Dieses Schreiben ist weder Abzocke noch Betrug. Heutzutage können Sie davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Film in Ihrem Haushalt oder jemand, der Ihren WLAN-Schlüssel kennt, angeboten hat. Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass Sie die geforderten € 815,00 bezahlen müssen und schon gar nicht, dass Sie die lebenslang gültige Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen unterzeichnen müssen.

Lesen Sie hier, ob Sie überhaupt verantwortlich gemacht werden können. Oft kann man sämtliche Ansprüche als unberechtigt zurückweisen, da der Abgemahnte weder Täter, noch Störer war.

Ist die Abmahnung wegen Ostwind rechtens?

In vielen Fällen nicht. Die Münchner Rechtsanwälte gehen davon aus, dass der Abgemahnte entweder als Täter oder als Störer haftet. Sie fordern daher Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz (insgesamt € 815,00).

Was die Waldorf Frommer Rechtsanwälte unerwähnt lassen ist die Tatsache, dass nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Haftung des Anschlussinhabers in vielen Fällen entfällt. Selbstverständlich sind die Anwälte auch nicht verpflichtet, die Abgemahnten bezüglich der Rechtslage zu beraten, sondern stellen diese in ihrem Sinne dar.

In allen Fällen, in denen der Anschlussinhaber nicht haftet, weil er den Film nicht selbst angeboten hat oder er nichts dafür kann, wenn andere (Kinder, Partner, Mitbewohner, Besucher, Mieter etc.) den Film angeboten haben, entfällt die komplette Haftung mit der Folge, dass weder die gefährliche modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, noch die € 815,00 oder ein anderer Betrag bezahlt werden müssen.

Wann gibt es gute Verteidigungsmöglichkeiten bei Waldorf Frommer Abmahnungen?

Sobald der Anschlussinhaber nichts gemacht hat und er insbesondere nicht als Täter in Betracht kommt, bestehen sehr gute Erfolgsaussichten, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen. Denn der Abgemahnten haftet nur bei Pflichtverletzungen seinerseits. Er hat jedoch nicht gegenüber jedem Mitnutzer seines Internetanschlusses Überwachungs- oder Belehrungspflichten. Insbesondere bei volljährigen Familienmitgliedern gibt es vor der ersten Abmahnung keinerlei Pflichten, so dass in diesen Fällen alle Ansprüche von Waldorf Frommer wegen Ostwind unbegründet sind und zurückgewiesen werden können.

Bei anderen Mitnutzern kommt es immer darauf an, ob der Abgemahnte entsprechende Verbote zur Nutzung von Internettauschbörsen ausgesprochen hat. Dann kann seine Haftung schnell entfallen.

Die modifizierte Unterlassungserklärung ist gefährlich

Oft liest man im Internet, man müsse als Abgemahnter auf jeden Fall erstmal eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dies ist jedoch blanker Unsinn in den Fällen, in denen der Abgemahnte weder als Täter, noch als Störer haftet.

Modifiziert heißt lediglich abgeändert. Jedoch auch eine modifizierte Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig und löst Vertragsstrafen von € 5.000,00 bei Verstößen aus. Es ist irreführend, den Abgemahnten im Glauben zu lassen, die modifizierte Unterlassungserklärung sei der Heilsbringer schlechthin. Das Gegenteil ist der Fall: Sie ist ein lebenslanger Vertrag, der den Unterzeichner schnell finanziell ruinieren kann.

Vorsicht vor Internetforen

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen und rät dringend zur Vorsicht. Insbesondere in Internetforen sind haarsträubende Ratschläge zu lesen von Personen, die rechtlich in keiner Weise ausgebildet oder fachkundig sind, jedoch illegaler Weise andere Abgemahnte zu deren individuellen Fällen beraten.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie im Falle einer Abmahnung wegen Ostwind ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls ist entscheidend.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung

Rechtsanwalt Matthias HechlerM.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema