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Abmahnung Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment Inc. (Birds of Prey)

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuell liegt uns eine Anfrage betreffend einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. vom 02.04.2020 vor.

Die Warner Bros. Entertainment Inc. wirft dem Adressaten der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung an dem nachfolgend geschützten Filmwerk vor:

Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz in Höhe von 700,00 €
  • Anwaltskosten in Höhe von 215,00 €

Bewahren Sie Ruhe!

Im Rahmen einer Vielzahl von bearbeiteten Abmahnfällen gegen die Kanzlei Waldorf Frommer kann ich Ihnen fachkundig zur Seite stehen. In der Rechtsprechung haben sich in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Fallkonstellationen entwickelt, in denen der Anschlussinhaber nicht haftet.

Nicht die Unterlassungserklärung unterschreiben!

Aus unserer Sicht schneiden Sie sich durch Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung mögliche Einwendungen gegen den Vorwurf im Vorfeld ab.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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