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Abmahnung Waldorf Frommer iAd Warner Bros. Entertainment Inc. (Wonder Woman 1984)

  • 2 Minuten Lesezeit

Ich vertrete einen Mandanten gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. vom 22.02.2021.

Die Warner Bros. Entertainment Inc. wirft dem Adressaten der Abmahnung eine Urheberechtsverletzung an dem nachfolgend geschützten Filmwerk vor:

Wonder Woman 1984, Film

Im Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Forderung:

  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Anwaltskosten 235,80€
  • Schadensersatz 700,00€

Bewahren Sie die Ruhe!

Im Rahmen einer Vielzahl von bearbeiten Abmahnfällen gegen die Kanzlei Waldorf Frommer kann ich Ihnen fachkundig zur Seite stehen. In der Rechtsprechnung haben sich in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Fallkonstellationen entwickelt, in denen der Anschlussinhaber nicht haftet. Wenn Sie als Anschlussinhaber die Tat nicht persönlich begangen haben, bestehen im besten Fall Chancen die Abmahnung zurückzuweisen. In einigen Fallkonstellationen machte es es jedoch eventuell Sinn eine vergleichsweise Erledigung herbeizuführen. In diesen Fällen kann zumindest eine erhebliche Kostenreduzierung der Forderung erfolgreich durchgesetzt werden.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Ruhe bewahren!
  • Keine Kurzschlusshandlungen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung notieren und beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt konsultieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie mich gerne unter info@dregeriplegal.de. Aus meiner mehr als 10-jährigen Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht, stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Mit der Erfahrung aus mehreren hunderten verteidigten Abmahnungen finde ich auch für Sie den juristisch und wirtschaftlich besten Weg zur Lösung Ihrer Angelegenheit.

Schaffen Sie Waffengleichheit! Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen sich ebenfalls durch einen spezailisierten Rechtsanwalt vertreten.

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung an info@dregeriplegal.de senden.

Mein Angebot:

  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Beratung und Vertretung überregional und bundesweit
  • Einschätzung durch hochspezialisierten Fachanwalt
  • Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E-Mail

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