Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der StockFood GmbH für geschützte Lichtbildwerke

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Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt regelmäßig Abmahnungen im Namen und Auftrag der StockFood GmbH, weil angeblich deren Urheberrechte an der Nutzung der geschützten Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke verletzt worden sein sollen.

In einer solchen Abmahnung verlangt die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der StockFood GmbH in der Regel die Erteilung einer Auskunft, wie lange das Lichtbild schon illegal genutzt bzw. auf Ihrer Seite eingebunden wurde, Schadensersatz für die Lizenzrechtsverletzung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Verfolgung der Nutzungsrechte der Rechteinhaber StockFood GmbH. Dies kann gewaltig teuer werden, wenn Sie die falsche Reihenfolge einhalten.

Bitte nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf, bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben. Haben Sie einmal eine gut gemeinte Auskunft gegenüber der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer erteilt, ist es fast ausgeschlossen, Ihnen noch helfen zu können. - Abmahnung Waldorf Frommer

Es gibt viele Möglichkeiten und Wege, wie man die Forderung der Gegenseite entweder ganz beseitigen oder zumindest deutlich reduzieren kann. Hierzu braucht es den Rat eines fachkundigen Anwalts, der sich auf dem Rechtsgebiet des Urheberrechts und dort wiederum des Lizenzrechtes auch wirklich auskennt. Auch die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung sollte nicht einfach hingenommen, von Ihnen unterzeichnet und zurückgesendet werden. Es ist in der Regel angezeigt, eine solche Unterlassungserklärung mindestens zu modifizieren, also zu entschärfen. Auch dies sollte ein fachkundiger Anwalt für Urheberrecht machen.

Wir haben darin ausgesprochen große Erfahrung, weil wir jeden Tag mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zu tun haben. Lassen Sie sich also von uns helfen! Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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